Lehrstelle als Koch/Köchin EFZ

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  • Publication date:

    26 March 2024
  • Workload:

    100%
  • Contract type:

    Unlimited employment
  • Place of work:

    Trogen

Lehrstelle als Koch/Köchin EFZ

Details

zur Stelle

Sie finden

  • Verarbeitung von Lebensmitteln auf unterschiedlichste Art und Weise (backen, schmoren, gratinieren usw.)
  • Korrekte und schonende Zubereitung von Gemüse, Beilagen, Fleisch, Fisch, Obst sowie Süssspeisen
  • Zubereitung von gesunden und schmackhaften Vor- und Hauptspeisen, Desserts oder kalten Platten

Sie bringen

  • Einen Sekundar- oder Realschulabschluss
  • Begeisterung fürs Kochen und den Umgang mit Lebensmitteln
  • Freude am Arbeiten im Team
  • Bewusstsein für Sauberkeit und Ordnung
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Sie erhalten eine praxisorientierte und qualifizierte Ausbildung mit viel Eigenverantwortung in einer international und in der Schweiz tätigen NGO. Ein familiäres Arbeitsklima sowie gute Arbeitsbedingungen gehören ebenso zum Paket.

Sie wagen den Schritt und zeigen uns, was in Ihnen steckt. Erzählen Sie uns, warum Sie gerade diese Lehrstelle interessiert und was Sie antreibt. Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen und einen Stellwerktest via Online-Formular oder per E-Mail an hrm@pestalozzi.ch. Ihre Fragen beantwortet gerne Hans Inauen, Ausbildungsverantwortlicher, unter 071 343 73 72 oder h.inauen@pestalozzi.ch.

Unsere Benefits

  • 5 Wochen Ferien
  • 6 Wochen Ferien ab dem 50. Lebensjahr und für Auszubildende
  • Flexible Arbeitszeiten je nach Aufgabenbereich
  • 15 Minuten bezahlte Pausen jeweils vormittags und nachmittags
  • Homeoffice je nach Aufgabenbereich bis 50 Prozent möglich
  • Zusätzliche Feiertage, nebst den Kantonalen
  • Personalzimmer möglich
  • Personalrestaurant vorhanden
  • Beteiligung an Fitnessabo
  • Mutterschaftsurlaub: 100% Lohnfortzahlung während 16 Wochen, anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen
  • Vaterschaftsurlaub: 100% Lohnfortzahlung während 3 Wochen, anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 2 Wochen
  • Aktive Unterstützung der Arbeitnehmer*innen bei berufsspezifischen Aus- und Weiterbildungen mit Beteiligung an den Kosten und der Zeit von 10 bezahlten Arbeitstagen pro Jahr

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