Eine ordentliche Richterin oder einen ordentlichen Richter mit Hauptsprache Deutsch 100%

Eidgenössisches Personalamt EPA

  • Date de publication :

    14 juin 2024
  • Taux d'activité :

    100%
  • Type de contrat :

    Durée indéterminée
  • Lieu de travail :

    Bern

Eine ordentliche Richterin oder einen ordentlichen Richter mit Hauptsprache Deutsch 100%

Eine ordentliche Richterin oder einen ordentlichen Richter mit Hauptsprache Deutsch

Ihre Aufgaben

Sie wirken an den Entscheiden des Bundesgerichtes, des obersten Gerichts der Schweiz, mit und tragen somit zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei.

Ihr Profil

  • Juristischer Hochschulabschluss (Master oder Doktorat), idealerweise Anwaltspatent
  • Erfahrene/r Jurist/in mit fundierten Kenntnissen, namentlich im öffentlichen Recht und insbesondere im Sozialversicherungsrecht;
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Justiz, vorzugsweise bei einem kantonalen oder eidgenössischen Gericht, in der Advokatur oder eventuell in der öffentlichen Verwaltung;
  • effiziente und speditive Arbeitsweise sowie Entschlussfreudigkeit, vernetztes Denken und hohe Sozialkompetenz;
  • Führungsqualitäten und Belastbarkeit;
  • Hauptsprache Deutsch; gute aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse der dritten Amtssprache

Zusätzliche Informationen

Die Vereinigte Bundesversammlung wird die Wahl in der Herbstsession 2024 vornehmen. Die Gerichtskommission misst einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei: Die SVP, die SP und in geringerem Masse die Mitte und die FDP sind unter den ordentlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht momentan (und in Anbetracht der zu besetzenden Stelle) untervertreten.

Bewerbungsfrist: 1.7.2024
Amtsantritt: 1.1.2025
Lohn: gemäss Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen vom 6. Oktober 1989 (RS 172.121.1)

Kontakt
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sekretärin der Gerichtskommission Anne Dieu (E-Mail schreiben; Tel. 058 322 94 26).

Senden Sie uns auf elektronischem Wege Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Angabe von Referenzpersonen (darunter mindestens zwei berufliche Referenzen) mit Telefonnummer, Liste der Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Passfoto.

Nähere Informationen zum Bundesgericht finden Sie im Internet unter www.bger.ch

Zum Arbeitgeber

Das Bundesgericht (BG) beurteilt als letzte Instanz Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten. Es prüft auf Beschwerde von Betroffenen, ob das Recht beim angefochtenen Entscheid richtig angewendet wurde. Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen deren Grundsätze.