Jurist/-in 60 - 80%
Infos sur l'emploi
- Date de publication :02 mai 2025
- Taux d'activité :60 – 80%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Langue :allemand (Langue maternelle), français (Intermédiaire)
- Lieu de travail :Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
Stellenantritt:
1. August 2025 oder nach Vereinbarung
Arbeitsort:
Ostermundigen
Mittendrin statt nur dabei: Sie möchten mit juristischem Sachverstand zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern beitragen? Ihre sorgfältige Analyse, Ihr klares Urteilsvermögen und Ihre Freude an komplexen Fragestellungen mit gesellschaftlicher Relevanz machen Sie zur idealen Verstärkung für unser Team. Sie finden, das tönt "bärenstark"? Dann sollten wir uns kennenlernen.
Ihre Aufgaben
- Beraten in Rechtsfragen zu Sozialversicherungen
- Fälle im Bereich Prämienverbilligung beurteilen und behandeln
- Einspracheverfahren instruieren sowie Einspracheentscheide und Beschwerdeantworten im Bereich der Prämienverbilligung und des Krankenversicherungsobligatoriums redigieren
- Die juristische Praktikumsstelle fachlich betreuen
Ihr Profil
- Abgeschlossenes juristisches Studium (MLaw)
- Vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht von Vorteil
- Interesse an sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen
- Selbständige Arbeitsweise und Fähigkeit, sich vertieft mit komplexen juristischen Problemen auseinanderzusetzen
- Sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute Französischkenntnisse (C1)
Wir bieten Ihnen
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
- Modernes Arbeitsumfeld
- Flexibles Arbeitsmodell (Jahresarbeitszeit), Homeoffice möglich
- Vielseitiges internes Weiterbildungsangebot mit mehr als 200 Kursen
Kontakt
Neugierig? Ihr Kontakt bei Fragen: Rolf Häner, Amtsleiter, 031 633 71 46.
Das Amt für Sozialversicherungen (ASV) leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherheit im Kanton Bern. Es vollzieht die Verbilligung von Krankenkassenprämien sowie die Aufsicht über das Obligatorium in der Krankenpflegeversicherung. Das ASV stellt den Finanztransfer zwischen Bund, Kanton und Gemeinden in den Sozialversicherungszweigen (EL zur AHV/IV und Familienzulagen in der Landwirtschaft) sicher und ist zuständig für die Gesetzgebung im Bereich des kantonalen Sozialversicherungs- und Stiftungsrechts. Zudem führt es den Lastenausgleich zwischen den im Kanton Bern zugelassenen Familienausgleichskassen durch.
https://www.asv.dij.be.ch/de/start.html