Jurist*in für Nachlassbelange
Infos sur l'emploi
- Date de publication :19 mai 2025
- Taux d'activité :40 – 50%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Langue :allemand (Langue maternelle)
- Lieu de travail :Zürich
Dauerstelle
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Infolge eines internen Stellenwechsels wird bei uns eine Stelle als Jurist*in Nachlassbelange 40-50% frei. Für diese vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe suchen wir eine Persönlichkeit, die einerseits ein Flair für Nachlassbelange hat, anderseits aber auch sorgfältig die Interessen von Personen vertritt, die ihre Rechte nicht mehr eigenständig wahrnehmen und vertreten können. Der Eintrittstermin erfolgt nach Vereinbarung.
Aufgaben
Als Jurist*in Nachlassbelange leiten Sie die Ihnen zugeteilten Verfahren im Auftrag des zuständigen Behördenmitglieds im Kindes- und Erwachsenenschutz im Zusammenhang mit inländischen und ausländischen Erbschaftsangelegenheiten. Hierbei klären Sie jeweils die Rechtslage und verfassen Entscheide zuhanden der Behörde.
Sie sind für die Wahrung der Interessen von Erben in Erbschaftsangelegenheiten besorgt, für welche Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen geführt werden oder welche handlungsunfähig sind. Insbesondere prüfen Sie die Notwendigkeit von erbgangsichernden Massnahmen, aber auch letztwillige Verfügungen, Erbverträge und Eheverträge der Erblasserin*des Erblassers und deren allfällige Anfechtung wegen z.B. Pflichtteilsverletzung oder Formmängeln genauso wie Erbverträge und Erbteilungsverträge im Hinblick auf die Zustimmung durch die Behörde.
Sie führen Anhörungen mit den Betroffenen durch, nötigenfalls an deren Aufenthaltsort.
Profil
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften.
- Mehrjährige Berufserfahrung, vorzugsweise im Familien- und Erbrecht.
- Verständnis und Zugang zu Menschen in schwierigen Lebens- oder Familiensituationen.
- Hohe Zuverlässigkeit und Belastbarkeit.
- Sicheres, diskretes Auftreten.
Wir bieten
In diese anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe werden Sie von uns sorgfältig eingeführt. Unsere Mitarbeitenden sind sehr motiviert und haben eine hohe Identifikation mit ihrer Aufgabe. Wir pflegen eine Kultur der gegenseitigen Unterstützung und des Vertrauens. Die städtischen Anstellungsbedingungen sind fortschrittlich und bieten attraktive Sozialleistungen. Sie profitieren zum Beispiel von einem Mobilitätsbeitrag und Lunch-Checks. Der Arbeitsplatz liegt an zentraler Lage in Zürich
Über uns
Arbeiten bei der Stadt Zürich bedeutet, sich zusammen mit mehr als 30 000 Menschen für das Gemeinwohl und die Bevölkerung der grössten Schweizer Stadt einzusetzen.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich ist mit rund 110 Mitarbeitenden die grösste Deutschschweizer Fachbehörde im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Die KESB ist eine unabhängige Behörde, die Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen anordnet und alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte prüft. Dabei verfolgt sie das Ziel, die Selbständigkeit der betroffenen Personen zu fördern und dabei deren Selbstbestimmung so weit wie möglich zu erhalten.
Interessiert?
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen online ein. Ihre Fragen zum Arbeitsinhalt beantwortet Ihnen gerne Dr.iur. Yvo Biderbost, Leiter Rechtsdienst, Tel. 044 412 23 62. Für Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen Jacqueline Nef, Fachspezialistin HR, zur Verfügung, Tel. 044 412 20 86.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung.
Mehr Informationen zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde finden Sie im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/kesb.
Referenz-Nr.: 46127