Handelsrichter/-innen (m/w/d)
Infos sur l'emploi
- Date de publication :07 mai 2025
- Taux d'activité :100%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Lieu de travail :Klosterhof 1, 9000 St.Gallen
Als der fünftgrösste Kanton der Schweiz mit rund 6000 Mitarbeitenden setzen wir uns bei der Kantonsverwaltung für das Gemeinwohl der Gesellschaft ein. Mit einer beeindruckenden Vielfalt an Leistungen betrifft unsere Arbeit alle Bereiche des Lebens, sei es Bildung, Wirtschaft, Recht, Sicherheit, Natur, Gesundheit, Bau, Kultur und Finanzen. Mit unserer sinnstiftenden Arbeit hinterlassen wir täglich einen kleinen Fussabdruck, da diese für über eine halbe Million Menschen relevant ist.
Im Hinblick auf zwei vakante Stellen suchen wir per öffentlicher Ausschreibung zweiSie sind als Fachrichterin oder Fachrichter für das Handelsgericht tätig und unterstützten die hauptamtlichen Mitglieder des Gerichts mit ihren Fachkenntnissen. Gesucht wird je eine Handelsrichterin oder ein Handelsrichter aus dem Bereich des Medizinal- oder Spitalwesens (Krankenkassen/Apotheke/Spitalverwaltung oder ähnlich) sowie aus dem Bankenwesen.
Der Kantonsrat wird die Wahl in der Wintersession 2025 vornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsident Rolf Brunner, Tel. 058 229 32 53; E-Mail schreiben
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91, E-Mail schreiben
Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.
Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 18. Juni 2025, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.
Der Kantonsrat wird die Wahl in der Wintersession 2025 vornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.
- qualifizierte berufliche Fachkenntnisse (d.h. Branchenkenntnisse und -erfahrung oder technische Kenntnisse)
- Fähigkeit und Bereitschaft sich innert kurzer Zeit mit komplexen Prozessmaterialien im Aktenstudium vertraut zu machen sowie zeitliche Verfügbarkeit für Verhandlungstermine
- Kommunikative Vermittlung der Fachkenntnisse sowie offene und konstruktive Zusammenarbeit
- Verhandlungsgeschick und Entscheidungsfreudigkeit
- persönliche Integrität und Unabhängigkeit
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsident Rolf Brunner, Tel. 058 229 32 53; E-Mail schreiben
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91, E-Mail schreiben
Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.
Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 18. Juni 2025, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.