Arbeitsrecht | Arbeitszeugnis
Was muss ich bei meinem Arbeitszeugnis beachten?
In der Schweiz hast du Anspruch auf ein wahres, vollständiges und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Verschlüsselte Formulierungen oder Geheimcodes sind dabei unzulässig: Das SECO und das Bundesgericht halten klar fest, dass ein Zeugnis für Dritte verständlich sein muss. Trotzdem werden codierte Formulierungen in der Praxis verwendet. Wer sie erkennt, hat einen klaren Anspruch auf Korrektur.
Dein Arbeitszeugnis ist ein zentrales Dokument für deinen nächsten Karriereschritt. Nach Schweizer Recht (Art. 330a OR) hast du Anspruch auf ein Vollzeugnis, das deine Tätigkeit, deine Leistungen und dein Verhalten beurteilt. Das Bundesgericht hat in BGE 136 III 510 bestätigt: Ein qualifiziertes Zeugnis muss wahr und vollständig sein und darf bei erheblicher Bedeutung auch negative Tatsachen nennen.
Daraus folgt eine wichtige Klarstellung. Das SECO benennt es so: „Unzulässigkeit zweideutiger Formulierungen und der Verwendung von Zeugniscodes“. Ein Zeugnis darf seine Aussage nicht hinter scheinbar freundlichen Formulierungen verstecken. Es muss auch für Personen verständlich sein, die nicht im HR arbeiten.
In der Praxis werden codierte Formulierungen trotzdem eingesetzt. Sie zu erkennen, ist deshalb wichtig: nicht weil sie zur normalen Zeugnissprache gehören, sondern weil sie dir konkrete Anhaltspunkte geben, eine Korrektur zu verlangen. Im Folgenden zeigen wir dir typische Beispiele für die vier Bewertungsstufen sehr gut, gut, genügend und ungenügend, aufgeschlüsselt nach den drei wichtigsten Bereichen Leistung, Verhalten und Schlussteil.
Diese Formulierungen solltest du erkennen
Diese Formulierungen kursieren in Schweizer Arbeitszeugnissen, sind aber als Codierung unzulässig. Wenn du sie in deinem Zeugnis findest, hast du Grund, eine Korrektur zu verlangen.
Bereich Leistung
Wie deine Arbeitsqualität und Arbeitsleistung beschrieben werden, ist der wichtigste Hinweis auf deine Gesamtbewertung. Ein rechtskonformes Zeugnis benennt die Bewertung klar; codierte Formulierungen tun dies nicht.
Bereich Verhalten
Der Verhaltensteil bewertet dein Sozialverhalten gegenüber Kolleg:innen und Vorgesetzten. Hier sind codierte Formulierungen besonders subtil und besonders unzulässig.
Bereich Schlussteil
Der Schlussteil sagt aus, wie das Arbeitsverhältnis endete und ob der Arbeitgeber den Verlust bedauert. Hier zeigt sich besonders schnell, ob ein Zeugnis offen oder verschlüsselt formuliert ist.
Was tun, wenn du Codes in deinem Zeugnis findest?
Wer codierte Formulierungen erkennt, hat einen klaren rechtlichen Hebel. Auch die Avenir Group, eine bekannte Schweizer HR-Beratung, hält fest: „Nach dem Gebot der Klarheit und Unzweideutigkeit sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis nicht zulässig.“ Du kannst eine Korrektur verlangen, wenn dein Zeugnis mehrdeutig ist, dich aufgrund einmaliger Vorfälle abwertet oder wesentliche Aufgaben weglässt.
So gehst du vor: Markiere auf einer Kopie die Stellen, die du als unklar oder unzutreffend empfindest, und schlag eine konkrete neue Formulierung vor. Fehlen wichtige Aufgaben oder Projekte, ergänze sie. Ein offenes Gespräch mit deiner ehemaligen Führungskraft löst die meisten Fälle. Lass deine Vorschläge im Zweifel von einer Fachperson prüfen, bevor du sie deinem Arbeitgeber vorlegst.
Findet ihr keine Einigung, kannst du das Friedensrichteramt deines Wohnorts anrufen. Erkundige dich dort über die Formalitäten und Fristen. Wichtig zu wissen: Nicht jede ungewöhnliche Formulierung ist automatisch ein Code. Manche entstehen ohne Hintergedanken, etwa wenn eine Führungskraft die Zeugnissprache schlicht nicht beherrscht. Bewerte das Zeugnis deshalb als Ganzes, nicht anhand eines einzelnen Satzes.
„Dein Zeugnis muss wahr, klar und für Dritte verständlich sein. Codierte Botschaften sind unzulässig.“
Lies dein Zeugnis sorgfältig, vergleiche die Formulierungen mit den typischen Warnsignalen und sprich Unstimmigkeiten direkt an.
Häufige Fragen zum Schweizer Arbeitszeugnis
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung deiner Tätigkeit, Leistung und deines Verhaltens, die dein Arbeitgeber dir nach Schweizer Recht (Art. 330a OR) ausstellen muss. Es soll wahr, vollständig und wohlwollend sein und dein berufliches Fortkommen unterstützen. Vollzeugnisse beschreiben Tätigkeiten und Bewertung; Arbeitsbestätigungen nennen nur Funktion und Dauer.
Sind codierte Formulierungen im Arbeitszeugnis erlaubt?
Nein. Das SECO und die Schweizer Lehre sind eindeutig: Zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes, bei denen scheinbar neutrale oder positive Aussagen für Eingeweihte negative Bedeutung haben, sind unzulässig. Ein Zeugnis muss klar und auch für Dritte verständlich sein. In BGE 136 III 510 hat das Bundesgericht zudem bestätigt, dass ein qualifiziertes Zeugnis wahr und vollständig sein muss.
Warum verwenden manche Arbeitgeber trotzdem Codes?
Schweizer Arbeitgeber stehen zwischen zwei Pflichten: Sie müssen wahr beurteilen und gleichzeitig das wirtschaftliche Fortkommen der Person nicht behindern. Codierte Formulierungen sind ein historischer Versuch, diese Spannung aufzulösen. Rechtlich ist dieser Weg jedoch nicht zulässig. Eine korrekte Lösung sind klare, faire Formulierungen, die Stärken und Schwächen transparent benennen.
Wie erkenne ich Warnsignale in meinem Zeugnis?
Achte auf drei Bereiche: Leistung, Verhalten und Schlussteil. Wörter wie „bemühte sich“, „nach besten Kräften“ oder „im Grossen und Ganzen“ deuten oft auf eine schwächere Bewertung hin. Im Schlussteil ist „bedauern wir ausserordentlich“ sehr positiv, „in gegenseitigem Einvernehmen“ hingegen oft eine versteckte Kündigung. Bei Verdacht hast du Anspruch auf Klarstellung.
Kann ich eine Korrektur meines Arbeitszeugnisses verlangen?
Ja, du hast Anspruch auf Korrektur, wenn dein Zeugnis unwahr, unvollständig oder mehrdeutig ist. Markiere die strittigen Stellen auf einer Kopie und schlag konkrete Formulierungen vor. Findet ihr keine Einigung, kannst du das Friedensrichteramt deines Wohnorts anrufen. Im letzten Schritt steht der Klageweg offen.
Wie lange habe ich Zeit, mein Arbeitszeugnis zu verlangen?
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach Schweizer Recht in zehn Jahren. Praktisch gilt jedoch: Verlange dein Zeugnis möglichst bald nach dem letzten Arbeitstag. Je länger du wartest, desto schwieriger wird es für deine ehemaligen Vorgesetzten, deine Arbeit fundiert zu beurteilen. Das Zeugnis verliert dadurch an Wert für deine nächste Bewerbung.
Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt oder an eine Rechtsberatungsstelle.
Der Text dieses Artikels und das begleitende Bild wurden mit Unterstützung von KI erstellt.