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Welches Zeugnis gehört in die Bewerbung?

Du bist auf der Suche nach einem neuen Job. Dein Motivationsschreiben hast du parat, der Lebenslauf ist angepasst und du bist gerade dabei, die Zeugnisse anzuhängen. Da hältst du einen Moment inne – „Muss ich auch mein Oberstufenzeugnis und Fähigkeitsausweis beilegen, obwohl ich schon seit über zehn Jahren im Berufsleben tätig bin?“, fragst du dich. Die Antwort ist nicht ganz so einfach.

Welches Zeugnis gehört in eine Bewerbung

Wann muss ich welches Zeugnis beilegen?

Tatsächlich ist es so, dass man grundsätzlich nur die relevanten und wichtigsten Zeugnisse schicken sollte. Konkret heisst das, nach der Schule wird das Abschlusszeugnis und nach der Ausbildung das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) beigefügt. Aber auch danach sollte das Fähigkeitszeugnis beigelegt werden, wenn es für die Stelle relevant ist. Wenn du beispielsweise eine Ausbildung als Maler gemacht hast, dann als Maler arbeitest und dich aber dann auf eine Stelle als Restaurateur bewirbst, solltest du das EFZ beilegen, da es auch für diese Stelle bedeutsam ist. Ebenso sind die Abschlussnoten nur für die erste Anstellung nach der Ausbildung beizulegen, nach zwei Jahren Berufserfahrung ist das nicht mehr unbedingt notwendig.

Gibt es Ausnahmen?

Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Wenn deine Karriere mit der Zeit in eine andere Richtung geht, als die absolvierte Ausbildung, musst du das EFZ nicht unbedingt beilegen. Hast du zum Beispiel eine Ausbildung als Autolackierer gemacht und bist nach einem Praktikum als Altenpfleger im Bereich Pflege geblieben, sinkt die Aussagekraft und damit die Wichtigkeit des EFZ. Ebenso verringert sich die Bedeutung des EFZ mit zunehmender Berufserfahrung. So muss ein Verkäufer mit 20 Jahren Berufserfahrung nicht unbedingt sein EFZ beilegen.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du das Fähigkeitszeugnis natürlich mitschicken – verübeln wird man es dir nicht. Manchmal wird das EFZ oder Abschlusszeugnisse auch der Vollständigkeit halber verlangt.

EFZ ≠ Arbeitszeugnis

Das EFZ darf natürlich nicht mit den Arbeitszeugnissen verwechselt werden. Diese sollten unbedingt und in jedem Fall mitgeschickt werden, auch wenn die Tätigkeit schon einige Zeit zurückliegt – fehlende Zeugnisse erwecken Misstrauen. Wenn du vergessen hast, ein Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber zu verlangen, hast du gemäss OR 330a jederzeit einen Anspruch auf ein Zeugnis, das über deine Leistung und dein Verhalten, die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses Auskunft gibt. Einzige Ausnahme: Wenn der letzte Arbeitstag länger als 10 Jahre her ist. Dann ist die Frist verjährt und dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verflogen.

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Unvollständige Bewerbungen sehe ich immer wieder. Wenn ich die Kandidaten darauf anspreche, höre ich: ‚Ich dachte immer, die Zeugnisse der letzten zehn Jahre genügen’. Das ist natürlich nicht richtig – ins Bewerbungsdossier gehören sämtliche Arbeitszeugnisse.

Werner Blumer, Personalberater und Inhaber Real Personal Werner Blumer AG

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