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«Ich will kündigen, doch mein Chef ist in den Ferien»

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Auf einen Blick

Eine Kündigung wird erst gültig, wenn die empfangende Person sie erhalten hat oder hätte erhalten können, nicht bereits beim Absenden. Bei einem eingeschriebenen Brief gilt sie laut Bundesgericht in der Regel ab dem ersten Tag nach dem gescheiterten Zustellversuch als zugestellt, und zwar auch dann, wenn die empfangende Person in den Ferien ist. Eine schriftliche Form ist gesetzlich nicht zwingend, aus Beweisgründen aber empfehlenswert. Weder eine Stellvertretung noch eine Personalabteilung sind für eine gültige Kündigung nötig.

Leserin M.* möchte ihr Arbeitsverhältnis auflösen, doch ihr Chef ist in den Ferien. Es gibt weder eine Stellvertretung noch eine Personalabteilung im Betrieb. Reicht ein eingeschriebener Brief, oder muss die Kündigung persönlich überbracht werden?

Eine berechtigte Frage, und eine, die viele Arbeitnehmende betrifft. Massgebend ist nicht, wann du die Kündigung verschickst, sondern wann die empfangende Person davon Kenntnis nehmen konnte. Wie das konkret funktioniert, erklären wir im Folgenden.

Gültigkeit der Kündigung

Viele denken, eine Kündigung gilt bereits ab dem Poststempel. Das stimmt nicht. Massgebend ist der Zeitpunkt, an dem die empfangende Person davon Kenntnis nimmt oder hätte nehmen können. Verzögert sich die Postzustellung, trägt die kündigende Person das Risiko: Die Kündigung wirkt erst, sobald die andere Partei sie erhalten hat.

Gesendet heisst nicht zugestellt

Kann ein eingeschriebener Kündigungsbrief nicht direkt zugestellt werden, gilt er in der Regel ab dem ersten Tag nach dem gescheiterten Zustellversuch als zugestellt, sobald die Abholungseinladung im Briefkasten liegt. Das Bundesgericht hält fest, dass dies auch dann gilt, wenn die empfangende Person in den Ferien ist und den Brief deshalb nicht abholen kann. Massgebend ist nicht die tatsächliche Kenntnisnahme, sondern der Zeitpunkt, ab dem die Abholung möglich gewesen wäre. Auch ein absichtliches Nicht-Abholen ändert daran nichts.

Praxisbeispiel 1: Annahme verweigert

Du kündest am Donnerstag, 26. Juli, per eingeschriebenem Brief. Dein Arbeitgeber verweigert die Annahme, weil er oder sie eine Kündigung vermutet. Der Brief gilt trotzdem als zugestellt. Bei zweimonatiger Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis am 30. September. Bewahre den zurückgeschickten Brief ungeöffnet auf, das dient als Beweis.

Praxisbeispiel 2: Niemand vor Ort

Die Post versucht am 26. Juli zuzustellen, doch niemand ist da. Die Abholungseinladung im Briefkasten nennt den 30. Juli als Abholdatum. Selbst wenn dein Arbeitgeber in den Ferien ist und den Brief deshalb nicht abholen kann, gilt die Kündigung ab dem 30. Juli als zugestellt.

Praxisbeispiel 3: Verzögerte Abholfrist

Du verschickst die Kündigung am 31. August, der Brief kann jedoch nicht zugestellt werden und liegt erst ab 3. September bereit. Bei zweimonatiger Kündigungsfrist zählt somit der 30. November als letzter Arbeitstag, nicht der 31. Oktober.

Schriftlich, mündlich oder persönlich

Eine Kündigung muss nicht zwingend schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Empfehlenswert ist es trotzdem, damit du sie im Streitfall beweisen kannst. Mündliche Kündigungen sind ebenfalls gültig, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Überreichst du die Kündigung persönlich, lass dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen.

Wird dir die Unterschrift verweigert, erkläre ruhig, dass sie nur den Empfang bestätigt, nicht das Einverständnis. Beharrt die Person darauf, erstelle aus Beweisgründen ein Gesprächsprotokoll. Ziehe dafür zwei geeignete Personen bei, idealerweise Vorgesetzte oder Mitarbeitende der Personalabteilung.

„Nicht das Absenden zählt, sondern der Moment, in dem die Kündigung ankommen konnte.“

KI-Prompt zum Ausprobieren

Nutze diesen Prompt in deinem KI-Tool, um einen ersten Entwurf für deine Kündigung zu erhalten. Ersetze die Angaben in eckigen Klammern durch deine Situation.

„Formuliere eine schriftliche Kündigung meines Arbeitsverhältnisses in der Schweiz. Kündigungsdatum: [Datum]. Kündigungsfrist gemäss Vertrag: [Frist einsetzen]. Der Brief soll kurz, sachlich und höflich sein, keine Begründung enthalten und im Sie-Format an meine Arbeitgeberin oder meinen Arbeitgeber gerichtet sein.“

Schicke deine Kündigung nie auf den letzten Drücker: Verzögerungen bei der Postzustellung gehen zu deinen Lasten, nicht zu jenen der Gegenpartei. Muss es dennoch schnell gehen, überreiche die Kündigung persönlich und lass dir den Empfang quittieren.

Ab wann gilt eine Kündigung, wenn der Chef abwesend ist?

Eine Kündigung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die empfangende Person sie erhalten hat oder hätte erhalten können. Das Absendedatum spielt keine Rolle. Bei eingeschriebenen Briefen zählt der erste Tag nach dem gescheiterten Zustellversuch, und zwar laut Bundesgericht auch dann, wenn die empfangende Person in den Ferien ist.

Muss eine Kündigung in der Schweiz schriftlich erfolgen?

Nein, ausser der Arbeitsvertrag schreibt Schriftlichkeit vor. Eine mündliche Kündigung ist rechtlich gültig. Aus Beweisgründen empfiehlt sich trotzdem ein eingeschriebener Brief oder eine schriftliche Empfangsbestätigung.

Was passiert, wenn die empfangende Person den Brief nicht abholt?

Absichtliches Nicht-Abholen bringt nichts. Mit dem ersten Tag der Abholfrist gilt der eingeschriebene Brief in der Regel als zugestellt, auch wenn er nie physisch entgegengenommen wurde.

Braucht es eine Stellvertretung oder eine Personalabteilung?

Nein. Eine gültige Kündigung setzt weder eine Stellvertretung noch eine Personalabteilung voraus. Massgebend ist allein, dass die kündigende Person die Kündigung korrekt zustellt und die empfangende Person Kenntnis davon nehmen konnte.

Kann ich persönlich künden, wenn niemand die Kündigung entgegennehmen will?

Ja. Erkläre ruhig, dass eine Unterschrift nur den Empfang bestätigt, nicht das Einverständnis. Verweigert die Person dennoch, erstelle ein Gesprächsprotokoll mit zwei Zeug:innen, idealerweise Vorgesetzte oder Mitarbeitende der Personalabteilung.

Welches Datum zählt für die Kündigungsfrist bei verzögerter Zustellung?

Massgebend ist der erste Tag der Abholfrist des eingeschriebenen Briefs, nicht das Versanddatum. Bei einer zweimonatigen Kündigungsfrist zählt jeweils das Monatsende nach diesem Datum.

Der Text dieses Artikels und das begleitende Bild wurden mit Unterstützung von KI erstellt.

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