Lohn

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Kein Buch mit sieben Siegeln: Die Lohnabrechnung lesen und verstehen

Hand aufs Herz: Wie oft checkst du deine Lohnabrechnung? Die meisten antworten wahrscheinlich mit: Nie.

Die Hauptsache ist doch, dass das Konto zum Monatsersten ungefähr den erwarteten Saldo aufweist. Dann verzichten wir gern darauf, uns mit den unverständlichen Abkürzungen und kryptischen Berechnungen auseinanderzusetzen. Dabei liegt es durchaus im eigenen Interesse, den erarbeiteten Lohn und die verschiedenen Abzüge zu kontrollieren. Denn auch wenn die Monatsabrechnung heute oft elektronisch und auf der Grundlage moderner Zeiterfassungssysteme erstellt wird, sind Fehler oder Missverständnisse nie auszuschliessen. Auch deswegen sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, regelmäßig in schriftlicher Form über die Abrechnung zu informieren. Und zwar so klar und übersichtlich, dass jede:r Arbeitnehmer:in weiss, worum es geht. Der monatliche Lohn-Check hat also nichts mit Misstrauen gegenüber den Vorgesetzten zu tun, sondern wird vom Schweizer Staat ausdrücklich gewünscht. Glücklicherweise ist die Kontrolle der Angaben gar nicht so kompliziert, wie es zunächst den Anschein hat – vor allem, wenn man die wichtigsten Grundbegriffe und Zusammenhänge kennt.

Lohn oder Gehalt – was ist der Unterschied?

Streng genommen bezeichnet das „Gehalt“ einen Fixbetrag, der unabhängig von der geleisteten Arbeit für einen bestimmten Zeitrahmen ausbezahlt wird. Das Monats- oder Jahresgehalt ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Bei einem Lohn dagegen gilt, dass er nur für die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden gewährt wird. Je nach Zahl der Werk- und Feiertage kann es da im Jahresverlauf deutliche Unterschiede geben. Das gilt für die Arbeitsdauer ebenso wie für den Geldbetrag, der am Ende des Monats auf dem Konto eingeht. Stundenlöhne werden vor allem in Dienstleistungsberufen und im Handwerk gezahlt.

Ein Sonderfall ist der sogenannte Akkordlohn, der sich nach der Zahl der erledigten Aufgaben oder der erstellten Werkstücke berechnet. Akkordlöhne können im Bauwesen, in der Montagearbeit oder bei der Textilproduktion abgerechnet werden.

Da die Angaben im folgenden Text sowohl für Löhne als auch für Gehälter gelten, werden die beiden Begriffe synonym verwendet. Dies entspricht auch dem allgemeinen Sprachgebrauch.

Wie setzt sich mein Lohn zusammen?

Die Grundlage für deine monatliche Auszahlung bildet der sogenannte Grund- oder Basislohn. Wie oben dargelegt, kann es sich auch um ein Grund- oder Basisgehalt handeln. Die Höhe ist ganz generell abhängig von der Art deiner Tätigkeit. Basislohn oder Basisgehalt steigen in der Regel mit dem Dienstalter und der beruflichen Erfahrung, oft auch mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Dazu kommen unter Umständen verschiedene Zuschläge. Die fallen beispielsweise an, wenn du im Schichtdienst tätig bist oder Überstunden machst. Auch bei Tätigkeiten unter besonders schwierigen Bedingungen (wie Hitze oder Gefahr) werden Zuschläge fällig. Als Elternteil kannst du ausserdem bestimme Familienzulagen erhalten.

In verschiedenen Branchen setzen Unternehmen darauf, ihr Personal mit zusätzlichen finanziellen Anreizen zu besonderem Engagement anzuhalten. Zum Festgehalt können die Angestellten dann noch eine leistungsabhängige Vergütung erhalten. Denkbar sind beispielsweise Prämien, Gratifikationen oder Boni, die für bestimmte Einzelerfolge oder das Erreichen eines vorher vereinbarten Geschäftsziels ausgeschrieben werden. Vor allem Mitarbeiter:innen in Vertrieb oder Verkauf werden manchmal zusätzlich zum Grundlohn über Provisionen am Umsatz beteiligt. Auch das kann durchaus motivierend wirken: Je mehr Artikel ein:e Angestellte:r verkauft, umso mehr Lohn nimmt er oder sie am Ende des Monats mit nach Hause.

In vielen Schweizer Unternehmen ist es zudem üblich, zum Jahresende ein 13. Monatsgehalt auszuzahlen, das sogenannte „Weihnachtsgeld“.

Zusammenfassend können auf deiner Lohn- oder Gehaltsabrechnung folgende Positionen aufgelistet sein, die sich zum Bruttolohn aufaddieren:

  • Monatslohn
  • Überstunden
  • Schichtzuschlag
  • 13. Gehalt
  • Gratifikation
  • Prämie
  • Bonus
  • Familienzulage
  • Weitere individuelle Zulagen

Der nicht-AHV-pflichtige Lohn

Manchmal wird auf deiner Abrechnung auch der sogenannte nicht-AHV-pflichtige Bruttolohn angegeben. Man bezeichnet ihn auch als „nicht massgebenden Lohn“. Es handelt sich dabei um Leistungen, für die keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Infrage kommen beispielsweise einmalige Geschenke oder Zuwendungen im Krankheitsfall, eine pauschale Zuzahlung zu einem beruflich bedingten Umzug, ein Taschengeld für Zivildienstleistende oder die Tagesgelder der Kranken- und Unfallversicherung. Auch weitere Zulagen für Familien mit Kindern können hier aufgeführt sein.

Solltest du im gesamten Jahr nicht mehr als 2300 Franken verdienen, ist dieser Lohn ebenfalls nicht AHV-pflichtig.

Die Summe der genannten Positionen ergibt deinen Bruttolohn.

Das wird von deinem Bruttolohn abgezogen

Das Schweizer Vorsorgesystem setzt auf eine Kombination von obligatorischen und freiwilligen Versicherungen, die im Alter, bei Unfall oder Invalidität die finanzielle Sicherheit gewährleisten. Auch wenn du mal nicht oder nicht mehr arbeiten kannst, sollst du schliesslich über die Runden kommen. Die Beitragszahlung wird über deinen Arbeitgeber abgewickelt, das heisst: Ein Teil deines Bruttolohns landet gar nicht auf deinem Konto, sondern wird direkt von der Buchhaltung an die entsprechende Versicherung überwiesen. Damit du genau weisst, was du wo einzahlst, müssen die Beiträge klar und deutlich auf deiner Lohnabrechnung aufgeführt werden.

Darunter fallen

  • AHV-Beitrag (manchmal auch ausgewiesen als AHV-IV-EO-Beitrag)
  • ALV-Beitrag
  • NBUV-Prämie
  • Nicht in allen Fällen: KTG-Beitrag
  • Beitrag zur Pensionskasse

Der AHV-pflichtige Lohn

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zahlt die Rente nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und versorgt Hinterbliebene nach dem unerwarteten Tod eines Elternteils, des Ehepartners oder der Ehepartnerin. Beitragspflichtig sind sowohl Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber als auch Selbstständige. Die AHV ist obligatorisch – also vorgeschrieben – für alle, die später auch Leistungen beziehen können. Das sind sämtliche Personen, die in der Schweiz wohnen oder hier arbeiten.

Wenn du AHV-pflichtigen Lohn erhältst, musst du automatisch auch Beiträge für die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) zahlen. Die IV bietet finanzielle, medizinische und organisatorische Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Invalidität nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die Einkommensersatzleistungen der EO wiederum werden an Personen gezahlt, die Militär- oder Zivildienst leisten. Auch während der Mutterschaft oder einer Krankheitsphase sollen die EO-Leistungen eine vorübergehende Erwerbslosigkeit überbrücken.

Zusammengenommen machen die Beiträge zu AHV, IV und EO derzeit 10,6 Prozent deines Lohns aus (Stand: August 2023). Die Hälfte davon wird von deinem Arbeitgeber übernommen. Auf der Lohnabrechnung ist nur dein Anteil aufgeführt: die 5,3 Prozent, die von deinem Bruttolohn oder Bruttogehalt abgezogen werden.

ALV auf der Lohnabrechnung

Ebenfalls hälftig teilen sich beide Seiten den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (ALV). Wie der Name verrät, zahlt die ALV finanzielle Unterstützung, wenn Menschen ihren Job verloren haben und auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung sind. Die Versicherung muss nur bis zu einem Jahressalär von 148.200 CHF gezahlt werden; darüber entfallen die Beiträge (Stand: August 2023). Der gesamte Beitragssatz liegt bei 2,2 Prozent. Dein Anteil, der vom Bruttolohn abgezogen wird, liegt also bei 1,1 Prozent.

NBUV oder NBU auf der Lohnabrechnung

Ein weiterer Punkt auf deiner Lohnabrechnung ist die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV oder kurz NBU). In der Schweiz musst du nicht nur gegen Berufsunfälle abgesichert sein, sondern auch gegen solche, die sich in der Freizeit ereignen. Deshalb muss dein:e Chef:in eine NBUV für dich abschliessen, wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche für ihn oder sie tätig bist. Für die monatlichen Prämien musst du diesmal allein aufkommen. Allerdings kümmert sich das Unternehmen auch hier um die Organisation: Es schliesst die Versicherung ab, behält den Beitrag von deinem Bruttolohn ein und überweist ihn fristgerecht. Vielleicht findest du es unfair, dass bei dieser obligatorischen Versicherung nicht ebenfalls halbe–halbe gemacht wird. Dann sollte dich die Tatsache trösten, dass dein Arbeitgeber im Gegenzug allein die Prämie für deine BUV übernimmt, also für die Berufsunfallversicherung. Wie viel dir monatlich für die NBUV abgezogen wird, hängt übrigens von der Art deiner Tätigkeit und deinem Verdienst ab. In der Regel liegt die Prämie zwischen einem und zwei Prozent deines Bruttolohns.

KTG oder KTGV auf der Lohnabrechnung

Der Posten „KTG“ oder „KTGV“ (kurz für: Krankentagegeldversicherung) taucht nicht auf jeder Entgeltabrechnung auf. Ob Arbeitgeber eine solche Versicherung für ihre Angestellten abschliessen, ist ihnen freigestellt. In der Regel bringt die KTGV allerdings beiden Seiten Vorteile. Denn wirst du als Arbeitnehmern:in krank, muss dein:e Chef:in zunächst einmal 80 oder sogar 100 Prozent deines Lohns weiterzahlen. Wie viel genau du bekommst und für welchen Zeitraum du so abgesichert bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Bei längeren Erkrankungen kann das für deine Firma ganz schön teuer werden. Hat sie allerdings rechtzeitig eine KTG-Versicherung für dich abgeschlossen, übernimmt die ab einem vereinbarten Zeitpunkt die Zahlung. Eine Win-win-Situation: du bist finanziell abgesichert und kannst dich in Ruhe auskurieren, während dein Arbeitgeber von dem eingesparten Lohn eine Vertretung einstellen kann. Die Prämie für die Versicherung wird deswegen auch wieder von euch beiden gezahlt. Deine Hälfte findet sich unter den Abzügen auf deiner Lohnabrechnung. Die Höhe hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

AHV und Pensionskasse – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Ebenfalls unter den Lohnabzügen findest du den Beitrag zur Pensionskasse. Er wird manchmal auch als BVG-Beitrag (kurz für „Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge“) bezeichnet. Aber Moment mal, wirst du als aufmerksame:r Leser:in jetzt vielleicht sagen: Sorgen mein:e Chef:in und ich nicht schon mit meinem Beitrag zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung (AHV) für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben vor?  Gut aufgepasst! 

Die Pensionskasse musst du dir als Ergänzung zur AHV vorstellen. Letztere beziehst du später einmal in Form einer monatlichen Rente, und sie reicht in der Regel gerade aus, um die minimalen Grundkosten im Alter zu decken. Mit den zusätzlich gezahlten Beiträgen in die Pensionskasse soll sichergestellt werden, dass du deinen Lebensstandard im Alter beibehalten kannst. Dabei kannst du wählen, ob du die während deines Berufslebens angesparte Summe als einmalige Kapitalzahlung oder ebenfalls als lebenslange monatliche Rente erhalten möchtest.

Den Beitrag zur Pensionskasse teilst du dir wieder einmal mit deinem Unternehmen. Auch hier wird deine Hälfte automatisch vom Lohn abgezogen. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von deinem Alter und deinem Verdienst. Grob gesagt zahlen Schweizer:innen derzeit (Stand August 2023) zwischen sieben und achtzehn Prozent ihres AHV-pflichtigen Lohns als Prämie.

Deine Rechte bei der Lohnabrechnung

Das Obligationenrecht, Artikel 323 b, Absatz 1, verpflichtet Arbeitgeber, ihrem Personal regelmäßig schriftliche Lohnabrechnungen auszuhändigen. Üblicherweise erhältst du die Abrechnung, wenn auch dein Lohn überwiesen wird. Ausgezahlt werden muss in der Regel am Monatsende, unter bestimmten Umständen können aber auch andere Fristen vereinbart werden. In kleinen Betrieben kümmern sich Chef oder Chefin noch selbst um Löhne und Gehälter, in grossen Unternehmen sind eigene Abteilungen dafür zuständig. Manchmal wird die Buchhaltung auch an externe Dienstleister ausgelagert. Aber egal, ob per Hand oder mit einer Software erstellt: Die Abrechnung muss eindeutig nachvollziehbar sein und alle Details zum Lohn enthalten. Dazu gehören Brutto- und Nettolohn, Abzüge und Zuschläge.

Was tun, wenn die Lohnabrechnung Fehler aufweist?

Anhand der oben aufgeführten Faktoren kannst du dir einen Überblick darüber verschaffen, ob deine Lohn- oder Gehaltsabrechnung grobe Fehler oder Versäumnisse aufweist. Solltest du diesen Eindruck haben, wende dich an die Personalabteilung, die Lohnbuchhaltung oder an die Person, die für deine Abrechnung zuständig ist. 

Frage erst einmal höflich nach, ob man dir dort die Abrechnung erklären und deine Fragen beantworten kann. Vielleicht handelt es sich um ein Versehen oder ein Missverständnis. Halte dabei am besten wichtige Unterlagen und Belege bereit.

Solltest du hier nicht weiterkommen, kann ein Gespräch bei einem Arbeitnehmerverband oder einer Gewerkschaft helfen. Solltest du sicher sein, dass deine Rechte als Arbeitnehmer:in verletzt wurden, wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Zusammenfassung

Laut der Analyseplattform Statista kam eine alleinstehende Person in der Schweiz im Jahr 2021 auf ein Jahresgehalt von 87.500 Euro brutto. Damit liegen die Schweizer:innen im europäischen Vergleich an erster Stelle, vor Island, Luxemburg und Norwegen. Deutschland steht demnach beim durchschnittlichen Bruttogehalt auf Platz neun, Österreich auf Platz 12.

Was im Einzelfall von deinem Bruttolohn oder -gehalt nach allen Abzügen übrig bleibt, ist trotz gewisser Vorgaben individuell sehr unterschiedlich. Wenn du die Abrechnung jeden Monat überprüfst, lassen sich eventuelle Fehler schnell korrigieren. Wer auch bei korrekter Abrechnung das Gefühl hat, dass vom mühsam erarbeiteten Brutto zu wenig Netto auf dem Konto ankommt, kann aber zumindest davon ausgehen, dass ein grosser Teil der Abzüge der eigenen finanziellen Absicherung zugutekommt.


FAQ zur Lohnabrechnung

Warum sollte ich meine Lohnabrechnung überprüfen?
Es liegt in deinem eigenen Interesse, den erarbeiteten Lohn und die verschiedenen Abzüge zu kontrollieren. Fehler oder Missverständnisse sind nie auszuschließen, selbst wenn die Abrechnung elektronisch erstellt wird.

Was sind die Hauptkomponenten meines Lohns?
Zu deinem Grund- oder Basislohn können verschiedene Zuschläge, Prämien, Boni und eventuell ein 13. Monatsgehalt hinzukommen.

Was bedeutet nicht-AHV-pflichtiger Lohn?
Das sind Leistungen, für die keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, wie z.B. einmalige Geschenke oder Zuwendungen im Krankheitsfall.

Welche Abzüge werden von meinem Bruttolohn vorgenommen?
Zu den Abzügen gehören Beiträge zur AHV, ALV, NBUV, KTG und zur Pensionskasse.

Was mache ich, wenn ich Fehler in meiner Lohnabrechnung finde?
Wende dich zuerst an die Personalabteilung oder die zuständige Stelle in deinem Unternehmen. Wenn das Problem nicht gelöst wird, kannst du dich an einen Arbeitnehmerverband, eine Gewerkschaft oder einen Anwalt oder Anwältin für Arbeitsrecht wenden.

Warum sind AHV und Pensionskasse wichtig?
Die AHV deckt die minimalen Grundkosten im Alter, während die Pensionskasse dazu beiträgt, deinen Lebensstandard im Alter beizubehalten.

Muss mein Arbeitgeber mir regelmäßig eine schriftliche Lohnabrechnung geben?
Ja, laut dem Obligationenrecht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet.