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Wie kann ich meine Weiterbildung finanzieren?

Arbeitgeber

Die erste Anlaufstelle für die Finanzierung einer Weiterbildung sollte das Unternehmen sein, bei dem du angestellt bist. Um Unterstützung zu erhalten, solltest du deinem Vorgesetzten jedoch klarmachen, welchen Mehrwert diese Weiterbildung für das Unternehmen oder deinen Job bringt. Bei Weiterbildungen für eine komplette Neuorientierung ist es in der Regel schwer bis unmöglich, vom Arbeitgeber eine Kostenübernahme zu erhalten. Falls es sich jedoch um eine relevante Weiterbildung handelt, wird in der Regel ein Vertrag aufgesetzt. Folgendes wird darin geregelt:

 

  • Prozentuale Vergütung des Betrags: Die Spanne für die Übernahme von Weiterbildungsbeträgen reicht in den meisten Fällen von 50% bis 100%. Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass je mehr der Arbeitgeber bezahlt, desto länger du dich für die Zeit nach der Ausbildung beim Unternehmen verpflichten musst.
  • Dauer der Verpflichtung: Wie oben schon beschrieben, wird dein Arbeitgeber dich für eine gewisse Zeit verpflichten, damit das Unternehmen von deinem neu erworbenen Know-how auch profitieren kann. Oftmals beträgt die Dauer Verpflichtung bei 50% der Kostenübernahme ein Jahr und bei 100% der Kostenübernahme zwei bis drei Jahre.
  • Rückzahlungsmodalitäten: Wenn du die Weiterbildung nicht zu Ende führst, muss in der Regel der übernommene Betrag komplett oder mindestens zu einem Teil zurückbezahlt werden. Wenn du vor Ablauf der verpflichteten Zeit nach der Ausbildung kündigst, musst du normalerweise den Betrag pro rata bezahlen. Wenn du dich zum Beispiel zwei Jahre nach der Ausbildung verpflichtet hast und schon nach 14 Monaten nach der Ausbildung kündigst, hast du noch zehn Monate übrig und musst 10/24 vom übernommenen Betrag zurückbezahlen.
  • Zeit: Wenn die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet, muss geklärt werden, ob dies zu Lasten von dir oder des Arbeitgebers ist. Meistens ist es so, dass Arbeitgeber, die ein geringes Weiterbildungsbudget zur Verfügung haben, kulanter in der Zeitübernahme sind oder sogar zusätzlich Zeit zum Lernen offerieren.

 

Freunde/Familie

Am schönsten ist es natürlich, wenn man genügend eigenes Kapital hat, um die Weiterbildung zu bezahlen, oder wenn das Unternehmen bezahlt, aber ist das nicht immer der Fall. Dafür ist es ratsam, Familienangehörige oder Freunde anzufragen, ob sie die Weiterbildung finanziell unterstützen. Obwohl Blut dicker als Wasser ist, kann Geld sehr schnell Streit auslösen. Darum sollten in jedem Fall die Finanzierung und Rückzahlung schriftlich festgehalten werden, damit beide Parteien schwarz auf weiss sehen, was Sache ist. Zusätzlich solltest du dir auch gut überlegen, von wem du dir Geld leihen willst. Neben der Weiterbildung noch Scherereien wegen der Finanzierung zu haben, ist eine zusätzliche Belastung, die sehr unangenehm werden kann.

 

Stipendien / Stiftungen

Wenn die Eltern bei der Weiterbildung – und das gilt nicht nur für ein Studium –  finanziell nicht weiterhelfen können, hat man gute Chancen auf ein Stipendium. Ein Stipendium ist ein festgelegter Betrag, um den man sich beim Kanton oder verschiedenen Stiftungen bewerben kann. In der Regel müssen die Stipendien nach Abschluss der Weiterbildung nicht zurückgezahlt werden. Die Bedingungen, für ein Stipendium sind aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich und teilweise schwer zu erfüllen. Darum solltest du zusätzlich andere Möglichkeiten wie finanzielle Zuschüsse von privaten Stiftungen in Betracht ziehen. Auch hier sind die Bedingungen von Stiftung zu Stiftung unterschiedlich.

 

Darlehen

Darlehen sind eine Art Kredit für die Ausbildung. Der Unterschied ist jedoch, dass du bei einem Darlehen normalerweise keinen oder einen sehr geringen Zinssatz hast. Auch musst du das Darlehen nicht gleich wieder zurückbezahlen, sondern erst nach Abschluss der Weiterbildung.

 

Subventionierte Weiterbildungen

Wenn du immer noch Schwierigkeiten hast, die Kosten der Weiterbildung zu decken, könntest du versuchen, die Kosten zu minimieren – vielleicht auch, indem du eine andere, aber ähnliche Weiterbildung auswählst. Denn was bei Studiengängen an Fachhochschulen und Universitäten schon länger der Fall ist, wurde nun 2013 auch für private Weiterbildungen eingeführt – eine staatliche Subventionierung. Neu werden Prüfungs- und Kurskosten von Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen teilweise vom Bund getragen. Konkret heisst das, wenn du eigentlich BWL studieren wolltest, aber die Zulassungsbedingungen nicht erfüllst, kannst du neu ebenfalls vergünstigt eine höhere Fachprüfung als Betriebswirtschafter machen, um einen ähnlichen Abschluss zu erlangen.

 

Zusätzlich Steuerabzug

Wer eine Weiterbildung macht, kann diese als Berufstätiger von den Steuern abziehen. Seit 2016 kann man bei den direkten Bundessteuern bis zu einer Obergrenze von 12’000 Franken Kurs- und Weiterbildungsgebühren abziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Umschulung, Aus- oder Weiterbildung handelt. Einzig Erstausbildungen sind davon ausgenommen – dazu gehören Berufsausbildungen oder der Hochschulabschluss auf Bachelorstufe, wenn davor keine Berufsausbildung gemacht wurde. Ebenso lässt sich je nach Kanton auch in den kantonalen Steuern ein Abzug für die berufliche Weiterbildung geltend machen, was aber vom Wohnkanton abhängig ist.

 

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