Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Hombrechtikon
Stäfa
Kirchenpfleger:in
- 03 April 2026
- 100%
- Festanstellung
- Stäfa
Job-Zusammenfassung
Die Kirchenpflege ist zur Offenlegung der Interessensbindungen verpflichtet. Dies gewährleistet Transparenz und Verantwortung der Behördenmitglieder.
Aufgaben
- Die Offenlegung erfolgt gemäß Gemeindegesetz §42.
- Die Selbstdeklaration liegt in der Verantwortung des Einzelnen.
- Interessenbindungen sind im persönlichen Profil sichtbar.
Fähigkeiten
- Behördenmitglieder müssen ihre Interessenbindungen offenlegen.
- Verständnis für Transparenz und Verantwortlichkeit.
- Fähigkeit zur Selbstdeklaration und Profilpflege.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Adressen der Kirchenpflege
Interessensbindungen
Die Kirchenpflege ist gemäss Gemeindegesetz §42 zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet. Die Offenlegung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration und liegt in der Verantwortung des einzelnen Behördenmitglieds. Die Interessenbindungen des Behördenmitglieds sind im persönlichen Profil (Klick auf Name) ersichtlich.