Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Hombrechtikon
Stäfa
Kirchenpfleger:in
- 03 April 2026
- 100%
- Festanstellung
- Stäfa
Job-Zusammenfassung
Die Kirchenpflege ist zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet. Dies fördert Transparenz und Vertrauen.
Aufgaben
- Die Offenlegung erfolgt gemäß Gemeindegesetz §42.
- Jedes Behörde Mitglied ist für seine Selbstdeklaration verantwortlich.
- Interessenbindungen sind im persönlichen Profil einsehbar.
Fähigkeiten
- Kenntnis des Gemeindegesetzes und der Transparenzanforderungen.
- Vertrautheit mit Selbstdeklarationsprozessen.
- Fähigkeit zur Informationsaufbereitung.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Adressen der Kirchenpflege
Interessensbindungen
Die Kirchenpflege ist gemäss Gemeindegesetz §42 zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet. Die Offenlegung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration und liegt in der Verantwortung des einzelnen Behördenmitglieds. Die Interessenbindungen des Behördenmitglieds sind im persönlichen Profil (Klick auf Name) ersichtlich.