Eine/n nebenamtliche/n Richter/in mit Hauptsprache Italienisch 15–20%

Eidgenössisches Personalamt EPA

  • Publication date:

    14 June 2024
  • Workload:

    15 – 20%
  • Contract type:

    Unlimited employment
  • Place of work:

    Bern

Eine/n nebenamtliche/n Richter/in mit Hauptsprache Italienisch 15–20%

Eine/n nebenamtliche/n Richter/in mit Hauptsprache Italienisch

Ihre Aufgaben

Sie erarbeiten Referate und wirken an den Entscheiden des Bundesgerichts mit. Die nebenamtlichen Richterinnen und Richter werden flexibel eingesetzt und arbeiten nicht in den Räumlichkeiten des Bundesgerichts.

Ihr Profil

  • Sie sind eine qualifizierte Juristin bzw. ein qualifizierter Jurist, idealerweise mit guten Kenntnissen im öffentlichen Recht.
  • Sie verfügen über eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und sind flexibel.
  • Ihre Hauptsprache ist Italienisch. Gute aktive Kenntnisse einer zweiten Amtssprache sind erforderlich, passive Kenntnisse der dritten Amtssprache von Vorteil.

Zusätzliche Informationen

Für die Wahl in ein Richteramt an einem eidgenössischen Gericht ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich (Art. 5 Abs. 2 BGG).
Die Vereinigte Bundesversammlung wird die Wahl in der Herbstsession 2024 vornehmen. Die Gerichtskommission misst einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den eidgenössischen Gerichten Bedeutung bei.
Gemäss dem Verteilschlüssel sind bei den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern am Bundesgericht derzeit vor allem die GLP und die Mitte untervertreten.

Bewerbungsfrist: 17. Juni 2024
Entlöhnung: gemäss der Verordnung der Bundesversammlung über die Taggelder und über die Vergütungen für Dienstreisen der Bundesrichter und Bundesrichterinnen (SR 172.121.2)

Kontakt
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sekretärin der Gerichtskommission Anne Dieu (E-Mail schreiben; Tel.: 058 322 94 26).

Wir bitte Sie, Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Kopien von Diplomen und Arbeitszeugnissen, Angabe von Referenzpersonen (darunter mindestens zwei berufliche Referenzen) mit Telefonnummer, Liste der Publikationen, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Passfoto elektronisch einzureichen.

Nähere Informationen zum Bundesgericht finden Sie im Internet unter https://www.bger.ch

Zum Arbeitgeber

Das Bundesgericht (BG) beurteilt als letzte Instanz Fälle aus nahezu allen Rechtsgebieten. Es prüft auf Beschwerde von Betroffenen, ob das Recht beim angefochtenen Entscheid richtig angewendet wurde. Mit seinen Urteilen stellt das Bundesgericht die einheitliche Anwendung des Bundesrechts im ganzen Land sicher. Seine Entscheide tragen zur Entwicklung des Rechts und zu dessen Anpassung an veränderte Verhältnisse bei. Die anderen Gerichte und die Verwaltungsbehörden orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesgerichts und übernehmen deren Grundsätze.