Schwyz
Ausblick 2026: Steuergesetzrevision
- 08 August 2026
- 100%
- Permanent position
- Schwyz
About the job
Auf dem Weg zur Individualbesteuerung: Instrumentarium
Wenn denn einmal die Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen eingeführt sein wird (spätestens ab 1. Januar 2032), haben Ehegatten je eine Steuererklärung nach ...
Per 1. Januar 2026 ist das teilrevidierte Steuergesetz des Kantons Schwyz in Kraft getreten. Ziel der Teilrevision war die steuerliche Entlastung von natürlichen Personen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes werden ab dem Steuerjahr 2026 die Sozialabzüge für Personen mit entsprechenden Ausgaben die Maximalbeträge der allgemeinen Abzüge gemäss nachfolgender Tabelle erhöht.
bis 31.12.2025 CHF ab 01.01.2026 CHF Ehepaare 6'400 8'400 Übrige Steuerpflichtige 3'200 4'200 Minderjähriges Kind 9'000 10'000 Alleinerziehende Person 6'300 7'800 Max. Versicherungsprämien-/Sparzinsenabzug - Verheiratete 6'400 8'400 - Alleinstehende 3'200 4'200 - Kind 400 500 Max. Drittbetreuungskostenabzug 6'000 8'000 Max. Bildungskostenabzug 12'000 16'000Gegen diese Senkung des Steuersatzes auf Kapitalleistungen ist derzeit jedoch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat sich dahingehend vernehmen lassen, dass bis zum Entscheid des Bundesgerichts, entgegen dem geltenden Recht, weiterhin der alte Maximalsteuersatz (2.5%) angewendet wird. Sollte das Bundesgericht die Beschwerde abweisen, stellt die Steuerverwaltung in Aussicht, die entsprechenden Veranlagungen von Amtes wegen zu korrigieren. Wir empfehlen, gegen eine Veranlagung für einen Kapitalleistungsbezug im Jahr 2026, bei der sich die Steuerverwaltung noch auf das alte Recht abstützt, dennoch Einsprache zu erheben.
Erhält eine steuerpflichtige Person von ihrem Arbeitgeber einen Teuerungsausgleich, hat dies lediglich ein nominell, nicht aber ein real höheres Einkommen zur Folge, da die Kaufkraft nicht steigt. Trotzdem wird das gestiegene Einkommen mit einem entsprechend höheren Steuersatz besteuert. Das führt dazu, dass der Steuerpflichtige mehr Steuern bezahlt, obwohl sich die Kaufkraft seines Einkommens real nicht geändert hat.
Nach dem bis 31. Dezember 2025 geltenden Recht, war es Aufgabe des Kantonsrates, die Steuertarife anzupassen, wenn sich der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) seit der letzten Festsetzung um mehr als 10% verändert hat. Mit dem revidierten Steuergesetz ist neu der Regierungsrat für den Ausgleich der kalten Progression zuständig. Dieser erhält die Kompetenz und die Pflicht, die Steuertarife alle drei Jahre gemäss der Veränderung des LIK anzupassen und damit die kalte Progression auszugleichen.
Mit Inkrafttreten der Teilrevision des Steuergesetztes wurden zudem die Einkommenssteuertarifstufen um 10% angehoben, da sich der LIK seit der letzten Festsetzung um rund 10% erhöht hat. Daraus resultiert eine Abflachung der Steuerprogressionskurve.
Wie bereits für das Jahr 2025 wurden auch für das Jahr 2026 in sämtlichen Bezirken und Gemeinden des Kantons Schwyz die Steuerfüsse für natürliche Personen gesenkt. Die grösste Senkung ergibt sich dabei in der Gemeinde Schübelbach mit 31 Prozentpunkten von 359% auf 328% (mit röm.-kath. Kultussteuer). In Bezug auf den Steuerfuss zusammen mit der römisch-katholischer Kultussteuer hat die Gemeinde Wollerau den letztjährigen Spitzenreiter Freienbach überholt und hat mit 180% (Kirchgemeinde Wollerau-Schindellegi) resp. 182% (Kirchgemeinde Wollerau) neu die kantonsweit tiefsten Steuerfüsse.
Infolge der veränderten Steuerfüsse wurden auch die Quellensteuertarife für das Steuerjahr 2026 neu berechnet. Die bei der Berechnung des Quellensteuerabzugs berücksichtigten Pauschalen für Berufskosten, Versicherungsprämien und Abzüge für Familienlasten werden ausgewiesen. Die Tarife gelten für das ganze Kantonsgebiet des Kantons Schwyz und betreffen sowohl die Kantons-, Bezirks- und Gemeindesteuern sowie auch die direkte Bundessteuer. Die aktuell geltenden Tarife sowie Abzugspauschalen sind auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz aufgeschaltet.