Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Eine substanzielle Änderung besteht darin, dass die Pflichtteile reduziert werden. Das erhöht Ihren Handlungsspielraum als Erblasser/-in. Der Rechtsanwalt und Notar Dr. iur. André Britschgi zeigt Ihnen an diesem Abend auf, wie sich diese neuen Bestimmungen auf Ihre Nachlassplanung auswirken.
Type de contrat:Durée indéterminée