Präsident/in des Bezirksgerichts des Saanebezirks 60%
Etat du canton de Fribourg
Fribourg
Infos sur l'emploi
- Date de publication :19 janvier 2026
- Taux d'activité :60%
- Lieu de travail :Fribourg
Résumé de l'emploi
Le Saanebezirk recherche un/e président/e pour son tribunal. Ce rôle offre une chance unique de contribuer à la justice dans un environnement stimulant.
Tâches
- Diriger le tribunal et superviser les affaires juridiques.
- Évaluer et décider des cas conformément à la loi.
- Collaborer avec d'autres acteurs judiciaires pour assurer une justice efficace.
Compétences
- Diplôme en droit et expérience en droit civil nécessaires.
- Excellentes compétences en communication écrite et orale.
- Capacité à travailler en français et en allemand.
Est-ce utile ?
Präsident/in des Bezirksgerichts des Saanebezirks
Beschäftigungsgrad:
60%
Ort / Bezirk:
Fribourg, CH, Saane, CH
Bewerbungsfrist:
12.02.2026
Datum des Stellenantritts:
Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung
Vertragsart:
Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:
Justizrat
Wie bewerbe ich mich
ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN . Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: E-Mail schreiben. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.
Bewerbungsdossier
Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.
Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden.
Gewünschtes Profil
- Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung des Amtes
- Nachgewiesene Fachkenntnisse im Zivilrecht (einschliesslich Arbeits- und Mietrecht)
- Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
- Beherrschen der französischen Sprache. Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Fähigkeit, in beiden Sprachen zu arbeiten, stellen einen Vorteil dar
Angaben der Kontaktpersonen
E-Mail schreiben
Datum der Stellenausschreibung:
16.01.2026
Referenz:
9762