Das Kantonsgericht ist oberste Behörde in Zivil-, Straf- und Administrativsachen. Es entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen ein erstinstanzliches Urteil und auch über Klagen und Beschwerden gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Kantons. Ihm kommt eine doppelte Funktion als Gerichtsbehörde und als delegiertes Aufsichtsorgan über die Verwaltung der Rechtspflege zu.