Festlegen von Entschädigungen für Liegenschaften und Teilflächen sowie Minderwerte
Bearbeiten von Dossiers über Enteignungen nach Bundesrecht in Zusammenarbeit mit dem Präsidium der ESchK. Darunter fallen Nationalstrassen und Eisenbahnprojekte.
Erstellen von Tätigkeitsberichten und Teilnahme an Sitzungen.
Das macht Sie einzigartig
Fundierte Fachkenntnisse im Immobilienbereich, vorzugsweise mit beruflichem Hintergrund als Immo bilientreuhänder (oder in einem ähnlichen Bereich)
Fachperson anderer Berufsgattungen mit Bezug zur Bewertung von Immobilien
Verhandlungsgeschick und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache
Auf den Punkt gebracht
Das bieten wir
Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen sind in Anwendung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG) tätige erstinstanzliche eidgenössische Fachgerichte in Enteignungssachen. Die Kommissionen bestehen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen und 15 Fachmitglieder (maximal), die vom Bundesgericht für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt sind. Infolge der Pensionierung eines Mitglieds sucht das Bundesgericht für die eidgenössische Schätzungs kommission ein Mitglied für folgenden Kreis:
Kreis 9: Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri, Zug, Glarus und Schwyz
Zusätzliche Informationen
intritt: 1. Januar 2026 (oder nach Vereinbarung) Bewerbungsfrist: 26. Juni 2025 Interessierte Personen werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivations schreiben, usw.) online einzureichen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Willi, Präsident der Kommission des Kreises 9: E-Mail schreiben, 041 262 18 00. Ein Strafregisterauszug sowie ein Auszug aus dem Betreibungsregister werden am Ende des Rekrutierungsprozesses angefordert. Das Bundesgericht achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen seiner Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.