mofakult AG
Bern
Hier
· Alleinvertreter in EU
- Date de publication :30 octobre 2025
- Taux d'activité :100%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Lieu de travail :Bern
Résumé de l'emploi
REX REINIGER est un nettoyant efficace proposé par MOTOREX AG.
Tâches
- Utiliser le produit uniquement pour un nettoyage approprié.
- Respecter les consignes de sécurité lors de l'utilisation.
- Éliminer les déchets conformément aux réglementations locales.
Compétences
- Expérience en manipulation de produits chimiques recommandée.
- Compréhension des fiches de sécurité des produits.
- Capacité à respecter les normes de sécurité.
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À propos de cette offre
Seite: 1/14Sicherheitsdatenblatt gemäß ChemV 2015 - SR 813.11 Druckdatum: 19.01.2021
Version: 2.0 überarbeitet am: 19.01.2021 *
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise der Zubereitung und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: REX REINIGER
· UFI: F49F-VED3-U00U-M28T
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung und Verwendungen von denen abgeraten wird Private Verwendung von Reinigungsmitteln Industrielle Verwendung von Reinigungsmitteln Gewerbliche Verwendung von Reinigungsmitteln Gemäß dem generischen Expositionsinformationsblatt für Detergenzien, AISE, NVZ (2014) Einzelheiten zu den Expositionsszenarien im Anhang zu finden · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Nur für sachgemässe Handhabung bestimmt. Lösungsmittel
· 1.3 Einzelheiten zur Herstellerin, die das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant:
MOTOREX AG
Bern-Zürich-Strasse 31, Postfach CH-4901 Langenthal
Tel. +41 (0)62 919 75 75 www.motorex.com · Alleinvertreter in EU:
MOTOREX GmbH, Industrie Schmiertechnik, Bismarckstrasse 28, D-69198 Schriesheim · Auskunftgebender Bereich: E-Mail schreiben · 1.4 Notrufnummer:
TOX Info Suisse
Freiestrasse 16
CH-8028 Zürich E-Mail schreiben Tel. +41 44 251 51 51
CH-Notfallnummer 145
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. STOT RE 1 H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. . re be g
· 2.2 Kennzeichnungselemente su ar · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eH e Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. hc il (Fortsetzung auf Seite 2) gn
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Version: 2.0 überarbeitet am: 19.01.2021 Handelsname: REX REINIGER
(Fortsetzung von Seite 1)
· Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
GHS08 GHS09
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, Aromaten (2-25%) · Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. · Sicherheitshinweise
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103
Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P240
Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241
Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-] Geräte verwenden. P260
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.
P301+P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P331
KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P405
Unter Verschluss aufbewahren. P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren
· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.2 Zubereitungen
· Beschreibung:
.re b
Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. e gs ua · Gefährliche Inhaltsstoffe: r eH EG-Nummer: 919-446-0
Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, Isoalkane, 70-100% e hci l Reg.nr.: 01-2119458049-33 Cycloalkane, Aromaten (2-25%) g nü rp Flam. Liq. 3, H226; STOT RE 1, H372; Asp. Tox. 1, sr u H304; Aquatic Chronic 2, H411; STOT SE 3, H336 r e d (Fortsetzung auf Seite 3) t bi el CH b st ne mu ko
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· Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe aliphatische Kohlenwasserstoffe 30%
· Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall. · Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. · Nach Hautkontakt:
Produktrückstände mit Wasser und Seife abwaschen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit Wasser abwaschen.
· Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen, wenn eine Reizung auftritt. · Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen einleiten. Keine resorptionsfördernde Mittel geben. Arzt hinzuziehen. Dieser entscheidet über Notwendigkeit sowie Art und Weise der Magenentleerung.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel
· Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl · 5.2 Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren Vollständige Verbrennung führt zu Kohlendioxid und Wasser. Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung · Besondere Schutzausrüstung: Atemschutzgerät anlegen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung ·
.r
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen eb e anzuwendende Verfahren gs ua Atemschutzgerät anlegen. re
H
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. eh · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: cil gn ü Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. rp sr Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen. u r Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. ed t bi (Fortsetzung auf Seite 4) el b CH st ne mu ko
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(Fortsetzung von Seite 3)
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Aerosolbildung vermeiden.
· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Atemschutzgeräte bereithalten. · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
· Lagerung:
· Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. · Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. · Lagerklasse: 3
· 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/ Persönliche Schutzausrüstungen · 8.1 Zu überwachende Parameter · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten. · DNEL-Werte
Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, Aromaten (2-25%) Oral
DNEL/general population/Systemic 26 mg/kg/24h (Verbraucher) effects/Long-term Dermal
DNEL / Workers / Systemic effects / 44 mg/kg/24h (Arbeiter) Long-term
DNEL/general population/Systemic 26 mg/kg/24h (Verbraucher) . effects/Long-term re be gs
Inhalativ DNEL/general population/Systemic 71 mg/m3 (Verbraucher) ua re effects/Long-term H e h
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. cil g (Fortsetzung auf Seite 5) n ü CH rp s ru re d tb iel b st ne mu ko D se d r eb eh r 52.0.1 U
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(Fortsetzung von Seite 4)
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition · Persönliche Schutzausrüstung:
· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
- Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung.
- Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich. Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung: Maske mit mit Filtertyp A2, A2/P2 oder ABEK benutzen. · Handschutz:
Schutzhandschuhe (EN 374)
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. · Handschuhmaterial
Schutzhandschuhe nach EN374, beständig gegen Öl im Einsatz. Norm EN 374 Level 3 Steuerung G1
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Fluorkautschuk (Viton)
Nitrilkautschuk
Empfohlene Materialstärke: 0.4 mm · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Für das Gemisch nachfolgend genannter Chemikalien muss die Durchbruchzeit mindestens 60 Minuten (Permeation gemäß EN 374 Teil 3: Level 1) betragen. · Augenschutz:
Schutzbrille
· Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung *
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften . re b
· Allgemeine Angaben egs u
· Aussehen: are
Form:
Flüssig
H e hc
Farbe:
Farblos ilg n
· Geruch:
Lösemittelartig ürp sr
· Geruchsschwelle:
Nicht bestimmt. u re d
(Fortsetzung auf Seite 6) t bi CH el b st ne mu ko
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(Fortsetzung von Seite 5)
· pH-Wert:
Nicht bestimmt.
· Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Nicht bestimmt.
Siedebeginn und Siedebereich:
>150 °C (DIN EN ISO 3405)
· Flammpunkt:
40 °C
· Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
Nicht anwendbar.
· Zersetzungstemperatur:
Nicht bestimmt.
· Selbstentzündungstemperatur:
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Explosive Eigenschaften:
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
· Explosionsgrenzen:
Untere:
Nicht bestimmt.
Obere:
Nicht bestimmt.
· Dampfdruck:
Nicht bestimmt.
· Dichte bei 20 °C:
0,775 g/cm³ (ASTM D 4052)
· Relative Dichte
Nicht bestimmt.
· Dampfdichte
Nicht bestimmt.
· Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser:
Nicht bzw. wenig mischbar.
· Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:
Nicht bestimmt.
· Viskosität:
Dynamisch:
Nicht bestimmt.
Kinematisch:
<1 mm²/s @ 40 °C (DIN 51562-1) · 9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.2 Chemische Stabilität
· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. .r eb egs ua
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben re H e hc
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen ilg n · Akute Toxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. ür ps (Fortsetzung auf Seite 7) ru r CH e d tb iel b st ne mu ko
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(Fortsetzung von Seite 6)
· Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, Aromaten (2-25%) Oral
LD50
15.000 mg/kg (Ratte)
Dermal
LD50
4 ml/kg (Ratte)
NOAEL
495 mg/kg/24h (Ratte)
Inhalativ LC50 / 4h 13,1 mg/l (Ratte) NOAEL
300 ppm (Ratte)
NOAEC
690 ppm (Ratte)
LOAEC
100-1.293 ppm (Ratte)
· Primäre Reizwirkung:
· Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Zusätzliche toxikologische Hinweise:
· CMR-Wirkungen (krebserz eugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) · Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. · Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. · Aspirationsgefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. *
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität
· Aquatische Toxizität:
Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, Aromaten (2-25%) EC10
0,109-0,248 mg/l/21d (aquatische Wirbellose) EC50
0,58-1,2 mg/l/96h (algae / cyanobacteria) EC50
0,53-0,94 mg/l/72h (algae / cyanobacteria) EC50
0,328-0,423 mg/l/21d (aquatische Wirbellose) LL50
10-30 mg/l/96h (Fisch)
LL50
10-30 mg/l/72h (Fisch)
.r
LL50
10-30 mg/l/48h (Fisch) ebe g
LL50
30-100 mg/l/24h (Fisch) sua re EL50
2,5-5,5 mg/l/96h (algae / cyanobacteria) H e h
EL50
10-22 mg/l/48h (aquatische Wirbellose) ci lgn ü EL50
22-46 mg/l/24h (aquatische Wirbellose) r psr u NOEC
0,097-0,372 mg/l/21d (aquatische Wirbellose) re d (Fortsetzung auf Seite 8) t bi CH el b st ne mu ko
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(Fortsetzung von Seite 7)
NOEC
0,16 mg/l/72h (algae / cyanobacteria) NOEC
0,16 mg/l/96h (algae / cyanobacteria) NOELR 0,13 mg/l/28d (Fisch)
NOELR 0,28-1,4 mg/l/21d (aquatische Wirbellose) NOELR 0,3 mg/l/96h (Fisch)
LOEC
0,203-0,833 mg/l/72h (aquatische Wirbellose) · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · 12.3 Bioakkumulationspotenzial Kohlenwasserstoffe, C9-C12, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane, Aromaten (2-25%) Biologische Abbaubarkeit 74,7 % (28d) (Biologische Abbaubarkeit) (OECD 301 F) · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Ökotoxische Wirkungen:
· Bemerkung: Giftig für Fische. · Weitere ökologische Hinweise:
· Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (gemäß Anlage 1 AwSV): deutlich wassergefährdend Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund. In Gewässern auch giftig für Fische und Plankton. giftig für Wasserorganismen · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT:
Nicht anwendbar.
· vPvB: Nicht anwendbar.
· 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. *
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Wegen Recycling Abfallbörsen ansprechen. · Europäisches Abfallverzeichnis 07 06 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen · Ungereinigte Verpackungen:
· Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Enleerte Behälter können entzündliche oder explosive Dämpfe enthalten. *
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer
·
.r
ADR/RID/ADN, IMDG, IATA
UN1300 e be gs
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ua re · ADR/RID/ADN
1300 TERPENTINÖLERSATZ, Lösung, H eh
UMWELTGEFÄHRDEND cil g
· IMDG, IATA
TURPENTINE SUBSTITUTE solution nü rp (Fortsetzung auf Seite 9) sr u CH re d tb iel b st ne mu ko
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Version: 2.0 überarbeitet am: 19.01.2021 Handelsname: REX REINIGER
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· 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR/RID/ADN
· Klasse
3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe · Gefahrzettel
3
· IMDG, IATA
· Class
3 Entzündbare flüssige Stoffe · Label
3
· 14.4 Verpackungsgruppe
· ADR/RID/ADN, IMDG, IATA
III
· 14.5 Umweltgefahren:
· Marine pollutant:
Nein
· Besondere Kennzeichnung (ADR/RID/ ADN):
Symbol (Fisch und Baum)
· 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe · Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl):
30
· EMS-Nummer:
F-E,S-E
· Stowage Category
A
· 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
· Transport/weitere Angaben:
· ADR/RID/ADN
· Begrenzte Menge (LQ)
5L
· Freigestellte Mengen (EQ)
Code: E1
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung:
1000 ml
· Beförderungskategorie
3
· Tunnelbeschränkungscode
D/E
· IMDG
· Limited quantities (LQ)
5L
.r e
· Excepted quantities (EQ)
Code: E1 be gs
Maximum net quantity per inner packaging: ua re 30 ml
H eh
Maximum net quantity per outer packaging: cil g 1000 ml nü rp
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(Fortsetzung von Seite 9)
· UN "Model Regulation":
UN 1300 TERPENTINÖLERSATZ, LÖSUNG, 3, III, UMWELTGEFÄHRDEND
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
- Rechtsvorschriften für den Stoff oder die Zubereitung 822.115, Jugendarbeitsschutzverordnung - ArGV 5 und 822.115.2, Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche sind zu beachten. ArGV 1 und 822.111.52, Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht zutreffend.
· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Seveso-Kategorie
E2 Gewässergefährdend
P5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN · Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 200 t
· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 500 t · VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3 · Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - Anhang II Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten. · Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten: Klasse A · 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Die Einstufung der Mischung wurde durch Berechnung nach den Regeln des Anhang I in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen. Keine besondere Schulungshinweise erforderlich, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. · Reinheitsanforderungen
· Relevante Sätze
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. . reb e
· Datenblatt ausstellender Bereich: Abteilung Produktsicherheit gs · ua
Abkürzungen und Akronyme: re
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement H e h concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) cil g IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods nü r IATA: International Air Transport Association ps GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals ru r e EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances d t (Fortsetzung auf Seite 11) bi el b CH st ne mu ko
D se d r eb eh r 52.0.1 U
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(Fortsetzung von Seite 10)
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Flam. Liq. 3: Entzündbare Flüssigkeiten - Kategorie 3 STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) - Kategorie 3 STOT RE 1: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) - Kategorie 1 Asp. Tox. 1: Aspirationsgefahr - Kategorie 1 Aquatic Chronic 2: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend - Kategorie 2 · * Daten gegenüber der Vorversion geändert Anhang: Expositionsszenarium 1 · Kurzbezeichnung des Expositionsszenariums Industrielle Verwendung von Reinigungsmitteln · Verwendungssektor
SU3 Industrielle Verwendungen: Verwendungen von Stoffen als solche oder in Zubereitungen an Industriestandorten · Produktkategorie
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) · Prozesskategorie
PROC1 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen Verfahren ohne Expositionswahrschein-lichkeit oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen PROC2 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen kontinuierlichen Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC8b Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen PROC11 Nicht-industrielles Sprühen PROC13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen PROC15 Verwendung als Laborreagenz · Umweltfreisetzungskategorie ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem Erzeugnis, Innenverwendung) · Beschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/Verfahren Siehe Abschnitt 1 im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt. · Verwendungsbedingungen
· Dauer und Häufigkeit 5 Werktage/Woche. · Physikalische Parameter
· Physikalischer Zustand Flüssig · Konzentration des Stoffes im Gemisch Der Stoff ist Hauptbestandteil. · Sonstige Verwendungsbedingungen · Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition .r
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. eb e · Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition gsu a Nicht erforderlich. re
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· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition eh cil während der Nutzungsdauer des Erzeugnisses gn ür Nicht anwendbar p sr
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Sicherheitsdatenblatt gemäß ChemV 2015 - SR 813.11 Druckdatum: 19.01.2021
Version: 2.0 überarbeitet am: 19.01.2021 Handelsname: REX REINIGER
(Fortsetzung von Seite 11)
· Risikomanagementmaßnahmen
· Arbeitnehmerschutz
· Organisatorische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Technische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Persönliche Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
- · Maßnahmen zum Verbraucherschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Umweltschutzmaßnahmen
 
- · Luft Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Wasser Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Entsorgungsmaßnahmen Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird. · Entsorgungsverfahren Produktreste werden mit dem Hausmüll entsorgt. · Art des Abfalls Teilentleerte und ungereinigte Gebinde · Expositionsprognose
 · Verbraucher Für dieses Expositionsszenarium nicht relevant. · Leitlinien für nachgeschaltete Anwender
SU22 Gewerbliche Verwendungen: Öffentlicher Bereich (Verwaltung, Bildung, Unterhaltung, Dienstleistungen, Handwerk) · Produktkategorie
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) · Prozesskategorie
PROC1 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen Verfahren ohne Expositionswahrschein-lichkeit oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen PROC2 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen kontinuierlichen Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC8b Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen PROC11 Nicht-industrielles Sprühen PROC13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen PROC15 Verwendung als Laborreagenz · Umweltfreisetzungskategorie ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem Erzeugnis, Innenverwendung) · Beschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/Verfahren Siehe Abschnitt 1 im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt. · Verwendungsbedingungen
· Dauer und Häufigkeit 5 Werktage/Woche. .r e
· Physikalische Parameter be g · Physikalischer Zustand Flüssig sua r · Konzentration des Stoffes im Gemisch Der Stoff ist Hauptbestandteil. eH e · Sonstige Verwendungsbedingungen hcil g · Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition nü rp Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. sr u (Fortsetzung auf Seite 13) re CH d tb iel b st ne mu ko
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Sicherheitsdatenblatt gemäß ChemV 2015 - SR 813.11 Druckdatum: 19.01.2021
Version: 2.0 überarbeitet am: 19.01.2021 Handelsname: REX REINIGER
(Fortsetzung von Seite 12)
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition Nicht erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition während der Nutzungsdauer des Erzeugnisses Nicht anwendbar
- · Risikomanagementmaßnahmen
 · Arbeitnehmerschutz
 
- · Organisatorische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Technische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Persönliche Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Maßnahmen zum Verbraucherschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Umweltschutzmaßnahmen
 · Luft Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Wasser Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Entsorgungsmaßnahmen Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird. · Entsorgungsverfahren Produktreste werden mit dem Hausmüll entsorgt. · Art des Abfalls Teilentleerte und ungereinigte Gebinde · Expositionsprognose
 · Verbraucher Für dieses Expositionsszenarium nicht relevant. · Leitlinien für nachgeschaltete Anwender
SU21 Verbraucherverwendungen: Private Haushalte / Allgemeinheit / Verbraucher · Produktkategorie
PC35 Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) · Prozesskategorie
PROC1 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen Verfahren ohne Expositionswahrschein-lichkeit oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen PROC2 Chemische Produktion oder Raffinierung in einem geschlossenen kontinuierlichen Verfahren mit gelegentlicher kontrollierter Exposition oder Verfahren mit äquivalenten Einschlussbedingungen
PROC8a Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in nicht speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC8b Transfer von Stoffen oder Gemischen (Befüllen und Entleeren) in speziell für nur ein Produkt vorgesehenen Anlagen PROC10 Auftragen durch Rollen oder Streichen PROC11 Nicht-industrielles Sprühen PROC13 Behandlung von Erzeugnissen durch Tauchen und Gießen · Umweltfreisetzungskategorie ERC8a Breite Verwendung als nicht reaktiver Verarbeitungshilfsstoff (kein Einschluss in oder auf einem Erzeugnis, Innenverwendung) · Beschreibung der im Expositionsszenarium berücksichtigten Tätigkeiten/Verfahren .r e
Siehe Abschnitt 1 im Anhang zum Sicherheitsdatenblatt. be g · Verwendungsbedingungen sua r · Dauer und Häufigkeit 5 Werktage/Woche. eH e · Physikalische Parameter hcil g · Physikalischer Zustand Flüssig nü rp · Konzentration des Stoffes im Gemisch Der Stoff ist Hauptbestandteil. sr u (Fortsetzung auf Seite 14) re CH d tb iel b st ne mu ko
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Sicherheitsdatenblatt gemäß ChemV 2015 - SR 813.11 Druckdatum: 19.01.2021
Version: 2.0 überarbeitet am: 19.01.2021 Handelsname: REX REINIGER
(Fortsetzung von Seite 13)
· Sonstige Verwendungsbedingungen · Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Umweltexposition Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition Nicht erforderlich.
· Sonstige Verwendungsbedingungen mit Einfluss auf die Verbraucherexposition während der Nutzungsdauer des Erzeugnisses Nicht anwendbar
· Risikomanagementmaßnahmen
· Arbeitnehmerschutz
· Organisatorische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Technische Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Persönliche Schutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Maßnahmen zum Verbraucherschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Umweltschutzmaßnahmen
· Luft Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Wasser Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. · Entsorgungsmaßnahmen Sicherstellen, dass Abfall gesammelt und zurückgehalten wird. · Entsorgungsverfahren Produktreste werden mit dem Hausmüll entsorgt. · Art des Abfalls Teilentleerte und ungereinigte Gebinde · Expositionsprognose
· Verbraucher Für dieses Expositionsszenarium nicht relevant. · Leitlinien für nachgeschaltete Anwender Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. CH
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