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Kontrolle der Mitarbeitenden – ist das erlaubt?

Mal schnell bei der Arbeit eine Reise buchen, alle paar Minuten mit dem Smartphone Nachrichten verschicken oder jede Stunde eine Pause machen. Das würde die Arbeit zwar ziemlich auflockern, ob das jedoch erlaubt und erwünscht ist, ist eine andere Frage. Wir haben recherchiert, inwieweit Unternehmen die Mitarbeitenden kontrollieren dürfen und wie es rund um die Pausen am Arbeitsplatz steht. Unsere Rechtsexperten haben ausserdem die wichtigsten Antworten im Interview.

Dürfen Mitarbeitende am Arbeitsplatz überwacht werden?

Grundsätzlich muss die Arbeitszeit natürlich dafür genutzt werden, um die vom Arbeitgeber verlangte Arbeitsleistung zu erbringen. Das Unternehmen darf also kontrollieren, ob du die vereinbarten Ziele erbracht hast und ob deine Arbeitsleistung den Qualitätsanforderungen entspricht. Hast du deine KPIs erreicht, hast du genügend Arbeitszeit absolviert oder schliesst du deine Projekte in der geplanten Zeit ab? All das sind Dinge, die das Unternehmen von dir wissen möchte und daher kontrollieren darf.

Das heisst jedoch nicht, dass das Unternehmen dich so mir nichts dir nichts ständig überwachen darf. Überwachungen sind nicht ohne weiteres zulässig. Es ist zwar möglich, die Mitarbeitenden ab und zu zu überwachen, aber in diesem Fall muss das Personal vorher darüber informiert werden. Anders verhält es sich bei Tresorräumen oder in Banken, hier darf eine ständige Überwachung stattfinden.

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Private Internetnutzung am Arbeitsplatz möglich?

Es gibt kein Gesetz in der Schweiz, welches die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich verbietet. In der Arbeitszeit musst du jedoch deine Arbeitsziele erreichen. Wenn du ab und zu kurz für private Zwecke eine Internetseite abrufst oder mal ein privates Telefongespräch in der Arbeitszeit absolvierst, dann trifft das in der Regel auf Verständnis und kann vom Arbeitsgeber nicht verboten werden. Wenn durch die private Internetnutzung oder zu viele Pausen deine Arbeitsqualität jedoch negativ beeinträchtigt wird, dann sieht es anders aus; dann erbringst du nicht die erwünschte Arbeitsleistung und es können Konsequenzen gezogen werden. Als Grundsatz gilt: Ab und zu mal kurz was Privates machen sollte okay sein, aber halte dich damit so gut wie möglich zurück.

Wie weit darf der Arbeitgeber in die private Internetnutzung von Mitarbeitenden eingreifen?

Wie viele Pausen sind erlaubt?

Vom Gesetz her hast du das Recht – besser gesagt sogar die Pflicht – Pausen einzulegen. Die Rechtslage in der Schweiz sieht vor, dass man bei einer Arbeitszeit von mehr als 5.5 Stunden mindestens 15 Minuten Pause einlegen muss, bei mehr als 7 Stunden musst du dich mindestens 30 Minuten lang erholen und wenn du mehr als 9 Stunden arbeitest ist eine Pause von mindestens einer Stunde verpflichtend. Diese Pausen können auf den Tag verteilt werden, müssen also nicht zwingend zu Mittag konsumiert werden. Wenn dein Arbeitstag jedoch 9 Stunden lang ist und du zu Mittag eine ganze Stunde Pause einlegst, hast du keinen Anspruch mehr auf weitere Pausen. Theoretisch können zusätzliche kurze Kaffeepausen oder Raucherpausen vom Arbeitgeber untersagt oder von der Arbeitszeit abgezogen werden. In der Praxis ist es aber eher so, dass kurze Pausen toleriert werden. Diese liefern dir ja schliesslich wieder neue Energie und machen dich damit in der Arbeit auch wieder effizienter. Und ausserdem tauscht man sich in kurzen Pausen ja auch immer wieder mal mit Kollegen über arbeitsrelevante Themen aus. Es gibt auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden vertraglich eine zusätzliche bezahlte Pause (beispielsweise 15 Minuten) gewähren.

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