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Kündigung planen: So bereitest du dich auf diesen Schritt vor

Steht für dich als Arbeitnehmer:in fest, dass du deinen jetzigen Arbeitgeber verlassen willst, gilt es, die Kündigung zu planen. Welchen Punkten du dabei besondere Beachtung schenken solltest und wie du dich optimal auf diesen Schritt vorbereitest, erfährst du im Folgenden.

Du hast dich also entschieden, deinen Job zu kündigen. Vielleicht hast du einen neuen Job gefunden, willst dir eine Auszeit nehmen oder hast etwas anderes geplant. Egal, was du in Zukunft beruflich machen willst: Es gibt vor der Kündigung einige Punkte, die besonders interessieren und die es näher abzuklären gilt.

Wenn du noch keinen neuen Job gefunden hast, solltest du dich in Ruhe auf dem Stellenmarkt umsehen.

Der wichtigste Aspekt ist meistens der Zeitpunkt der Kündigung. Wann reiche ich meine Kündigung ein, damit ich an einem bestimmten Datum frei für künftige Aktivitäten und Pläne bin?

Welche Kündigungsfrist gilt für mich und mein derzeitiges Arbeitsverhältnis?

Besonders, wenn du eine neue Stelle suchst, ist es wichtig, zu wissen, wann du frühestens einen anderen Job antreten kannst. Massgebend für die Kündigungsfrist ist in erster Linie der Arbeitsvertrag. Ist dort nichts geregelt, kannst du je nach Branche auch im Gesamtarbeitsvertrag, dem dein Arbeitgeber unterstellt ist, Angaben zu den Kündigungsfristen finden. Ist auch dort nichts festgelegt, gelten folgende Fristen:

  • 7 Kalendertage in der Probezeit
  • 1 Monat im ersten Dienstjahr
  • 2 Monate vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem zehnten Dienstjahr

In der Probezeit kann zu jedem beliebigen Datum gekündigt werden. Das ist die Ausnahme, sonst wird zum Ende eines Monats gekündigt.

Häufig tritt die Frage auf, wie es sich bei Krankheit oder Unfall während der Kündigungsfrist verhält. Auch wenn du krank wirst, verschiebt sich der Kündigungszeitpunkt nicht.

Das Kündigungsschreiben

Hast du den Zeitpunkt, zu dem du die Kündigung abschicken musst, sowie die Kündigungsfrist herausgefunden, dann hast du so weit alle Angaben, die du benötigst, um das Kündigungsschreiben zu verfassen. Es muss folgende Punkte enthalten:

  • deinen Namen und deine Adresse
  • den korrekten Namen des Arbeitgebers
  • eine kurze Beschreibung des Arbeitsvertrags, der aufgelöst werden soll, also beispielsweise «Arbeitsvertrag vom 10.01.2020»
  • das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird
  • Datum und Unterschrift

Im Kündigungsschreiben muss du keinen Grund nennen, weshalb du deine jetzige Stelle aufgeben willst. Der Arbeitgeber kann aber von dir verlangen, dass du die Kündigung begründest. Diese Begründung musst du dann schriftlich verfassen und nachreichen.

Um formell ganz bestimmt richtig zu gehen, sieh dir unseren Beitrag an, in dem die wichtigsten Punkte zur Kündigung genannt werden und wo du eine Vorlage für das Kündigungsschreiben herunterladen kannst.

Kündigungsschreiben rechtzeitig absenden

Es ist rechtlich nicht nötig, dass du schriftlich kündigst – es sei denn, im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag wurde etwas anderes vereinbart. Zu Beweiszwecken ist aber eine schriftliche Kündigung zu empfehlen. Du musst dafür sorgen, dass der Arbeitgeber die Kündigung rechtzeitig erhält. Er muss vor Ende des Monats den eingeschriebenen Brief auf der Post abholen können.

Ist dein:e Chef:in dann in den Ferien, musst du die Kündigung früher absenden, um sicher zu sein, dass du zu dem von dir gewählten Zeitpunkt kündigen kannst. Nachlesen kannst du das im Beitrag «Ich will kündigen, doch mein Chef ist in den Ferien».

Ferienbezug während der Kündigungsfrist

Du hast eine grössere Anzahl an Ferientagen zur Verfügung und möchtest nun deinen alten Arbeitsplatz eher verlassen und zum Schluss des Arbeitsverhältnisses noch die Ferien beziehen. So könntest du vielleicht deine neue Stelle eher antreten. Das ist im Einzelfall durchaus möglich. Aber fest damit rechnen solltest du nicht.

Es ist zwar richtig, dass Ferien grundsätzlich nicht mit einer Geldzahlung abgegolten werden dürfen, sondern in natura bezogen werden müssen. Doch es gibt von dieser Regel einige Ausnahmen. Eine davon tritt bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein. Du kannst zwar verlangen, dass du deine restlichen Ferientage nach deiner eingereichten Kündigung noch beziehen kannst. Wenn der Arbeitgeber jedoch eine betriebliche Notlage geltend macht oder wenn der Feriensaldo zu hoch ist, kannst du nicht alle dir zustehenden Ferientage beziehen. Die nicht bezogenen Ferien sind jedoch nicht verloren, sie werden dir ausbezahlt. Dies geschieht in der Praxis im Zusammenhang mit Kündigungen und Austritten von Arbeitnehmer:innen oft.

Es kann auch geschehen, dass du die Ferien noch beziehen kannst, aber nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Denn letztlich entscheidet der Arbeitgeber über den Ferienzeitpunkt. Auch wenn er auf deine Wünsche Rücksicht nehmen muss, gibt es allenfalls betriebliche Gründe, die gegen den Ferienbezug am Ende des Arbeitsverhältnisses sprechen. So will er vielleicht, dass du deine:n Nachfolger:in noch einarbeitest oder ein bestimmtes Projekt verlangt deine Anwesenheit.

Mit dem oder der Vorgesetzten sprechen

Versuche im Zweifelsfall oder bei Unstimmigkeiten, soweit das möglich ist, stets das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen. Manchmal können gemeinsam für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden.

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