Cantone Ticino
Locarno
Gestern
Psychologe/in I oder Psychologe/in II in Teilzeit (30%), beauftragt (Art. 15 und 16 LORD)
- 21 April 2026
- 30%
- Festanstellung
- Locarno
Job-Zusammenfassung
Wir suchen Psycholog:innen I und II in Locarno. Flexible Arbeitsbedingungen und Weiterbildungsmöglichkeiten erwarten Sie.
Aufgaben
- Durchführung der psychodiagnostischen Tätigkeiten und Therapieempfehlungen.
- Erstellung von Fallberichten und psychologischen Dokumentationen.
- Psychologische Unterstützung und Aktualisierung von Patientenakten.
Fähigkeiten
- Abschluss in Psychologie von einer anerkannten Schweizer Universität.
- Teamarbeit in multidisziplinären Gruppen.
- Empathie und gute Kommunikationsfähigkeiten.
Ist das hilfreich?
Über den Job
Klasse und Jahresgehalt (inklusive 13. Monatsgehalt):
Psychologe/in I
10 88'633.-- / 141'990.--
oder
Psychologe/in II
9 83'633.-- / 133'310.--
Aufgaben:
- psychodiagnostische Tätigkeit und psychotherapeutische Indikationsstellung
- Erstellung von Berichten zu betreuten oder begutachteten Fällen
- psychologische Unterstützungstätigkeiten einschließlich der Arbeit und Aktualisierung der Krankengeschichten sowie weitere erforderliche Registrierungs- und/oder statistische Aufgaben
- im Rahmen der Tätigkeiten des vom/ von der Abteilungsleiter/in und der Leitung des Dienstes für Psychologie und Psychotherapie koordinierten und supervisierten Teams ist der Psychologe/in I oder Psychologe/in II verantwortlich für die Beratungstätigkeit in Bezug auf seine/ihre spezifischen Kompetenzen bei staatlichen, halbstaatlichen und privaten Einrichtungen und Strukturen sowie verantwortlich für die Ausbildung und Supervision von Assistenzpsychologen
Anforderungen:
- Diplom, Lizenz oder Bachelor+Master in Psychologie, erworben an einer Schweizer Universität oder, falls an einer ausländischen Universität erworben, eidgenössische Anerkennung des Diploms durch die Kommission der Psychologischen Berufe PsiCo (gemäß Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Psychologischen Berufe (LPPsi))
- Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen (siehe Details unter besondere Hinweise)
- Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in (siehe Details unter besondere Hinweise)
- Erfahrung im öffentlichen psychiatrischen Bereich (mehr als 3 Jahre) kann als bevorzugtes Kriterium gelten
- Fähigkeit zur Arbeit im multidisziplinären Team, proaktive Haltung, Anpassungsfähigkeit, Empathie und soziale Kompetenzen
- geeignetes psycho-attitudinales Profil für die Berufsausübung
- Kennen des Gebiets, der sozialen Dienste und des sozialmedizinischen Netzes des Kantons Tessin
- perfekte Beherrschung der italienischen Sprache und Kenntnisse einer weiteren gesprochenen und geschriebenen Amtssprache
Besondere Hinweise:
- Kandidaten mit Psychologentitel:
- Kandidaten mit Psychologentitel und Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Titeln, aber noch ohne Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen, erhalten 6 Monate ab der Auftragsentscheidung zur Erlangung dieser Erlaubnis
- Kandidaten mit Psychologentitel, erworben an einer ausländischen Universität, aber noch ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), erhalten 6 Monate ab der Auftragsentscheidung zur Erlangung dieser Anerkennung zusammen mit der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen
- Der tatsächliche Beginn der Tätigkeit des ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin ist abhängig vom Erhalt der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen. Das Nicht-Erreichen der geforderten Voraussetzungen innerhalb von 6 Monaten nach der Auftragsentscheidung führt automatisch zum Erlöschen des Auftrags
- Innerhalb von 4 Jahren nach Tätigkeitsbeginn ist der Erwerb der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in erforderlich. Während dieser Zeit erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD). Das Nicht-Erreichen führt zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Kandidaten mit Psychotherapeutentitel:
- Kandidaten mit Psychotherapeutentitel und Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo) bei ausländischen Titeln, aber noch ohne Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in, erhalten 6 Monate ab der Auftragsentscheidung zur Erlangung dieser Erlaubnis
- Kandidaten mit Psychotherapeutentitel, aber noch ohne Anerkennung durch die Kommission der Psychologischen Berufe (PsiCo), erhalten 6 Monate ab der Auftragsentscheidung zur Erlangung dieser Anerkennung zusammen mit der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in
- Der tatsächliche Beginn der Tätigkeit des ausgewählten Kandidaten/der ausgewählten Kandidatin ist abhängig vom Erhalt der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychotherapeut/in. Das Nicht-Erreichen der geforderten Voraussetzungen innerhalb von 6 Monaten nach der Auftragsentscheidung führt automatisch zum Erlöschen des Auftrags
- Innerhalb von 4 Jahren nach Tätigkeitsbeginn ist der Erwerb der Erlaubnis im Kanton Tessin zur Ausübung des Berufs als Psychologe/in im Gesundheitswesen erforderlich. Während dieser Zeit erfolgt die Anstellung in Form eines Auftrags (Art. 15 und 16 LORD). Das Nicht-Erreichen führt zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beschäftigungsgrad: 30% - Auftrag (Art. 15 und 16 LORD), Funktion genehmigt bis 31.12.2027
- Bereitschaft des Kandidaten/der Kandidatin, unregelmäßige Schichten zu arbeiten
- Arbeitsort: Locarno
- Beginn: wird festgelegt
Bewerbungsbedingungen:
- Bewerbungen sind online einzureichen. Andere Bewerbungsformen werden nicht akzeptiert
- Zusätzlich zu den bei der Online-Bewerbung einzureichenden Unterlagen (Anschreiben und Motivationsschreiben, Lebenslauf, Diplome, Arbeitszeugnisse und Bescheinigungen) kann zu einem späteren Zeitpunkt weitere Dokumentation angefordert werden (Führungszeugnis mit entsprechender Selbstdeklaration und Gesundheitszeugnis)
Beschäftigungsbedingungen:
- Ernennung oder Auftrag: gemäß dem Gesetz über die Anstellung der Staatsangestellten und Lehrpersonen vom 15. März 1995 (LORD) und der dazugehörigen Verordnung. Änderungen des Gesetzes bezüglich Gehalt und Organisation bleiben ausdrücklich vorbehalten
- Arbeitszeit: 42 Stunden pro Woche (bei 100% Anstellung), flexibel oder nach Dienstbedarf
Frist:
20. Mai 2026
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Maria Chiara Ferrazzo Arcidiacono, Leiterin des Dienstes für Klinische Psychologie und Psychotherapie OSC, Tel. 091 815 21 11.