eine nebenamtliche Abteilungspräsidentin oder einen nebenamtlichen Abteilungspräsidenten für das Baurekursgericht (GLP) 25%
Zürich
Auf einen Blick
- Veröffentlicht:01 Dezember 2025
- Pensum:25%
- Arbeitsort:Zürich
Job-Zusammenfassung
Die Justizkommission des Kantonsrates sucht eine nebenamtliche Abteilungspräsidentin oder einen nebenamtlichen Abteilungspräsidenten für das Baurekursgericht (GLP) 25%. Eine spannende Rolle mit flexiblen Arbeitszeiten und fairer Entschädigung.
Aufgaben
- Beurteilung von bau-, planungs- und umweltrechtlichen Rekursen.
- Einbringung des nötigen Fachwissens durch nebenamtliche Mitglieder.
- Teilnahme an Sitzungen und Fallbesprechungen, 1-1.5 Tage pro Woche.
Fähigkeiten
- Vertiefte Kenntnisse in Architektur, Planung, Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften.
- Vertrautheit mit juristischen Fragestellungen und Problemlösungen.
- Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten.
Ist das hilfreich?
Die Justizkommission des Kantonsrates sucht
eine nebenamtliche Abteilungspräsidentin oder einen nebenamtlichen Abteilungspräsidenten für das Baurekursgericht (GLP) 25%
per 1. August 2026 für den Rest der Amtsperiode 2023-2029
Das Baurekursgericht ist ein erstinstanzliches Fachgericht zur Beurteilung bau-, planungs- und umweltrechtlicher Rekurse. Seine Besonderheit liegt darin, dass das nötige Fachwissen von den nebenamtlich tätigen Präsidenten/Präsidentinnen und Mitgliedern eingebracht wird. Zeitaufwändige Expertisen sind dadurch in aller Regel entbehrlich.
Anforderungen:
- Vertiefte Kenntnisse in den Fachbereichen Architektur, Planung, Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften
- Vertrautheit mit juristischen Fragestellungen und Problemlösungen
- Verhandlungsgeschick und sicheres Auftreten
- Führungserfahrung
- Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen (Urteilsberatungen), Augenscheinen, Fallbesprechungen, Aktenstudium, gesamthaft im Umfang von 1 bis 1.5 Tagen pro Woche
- Zeitliche und örtliche Flexibilität
- Stimmberechtigung im Kanton Zürich
- Einwandfreier Leumund
Die Abteilungspräsidentinnen und -präsidenten des Baurekursgerichts werden durch den Kantonsrat gewählt. Der Sitz wird von der GLP beansprucht.
Die Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Augenscheinen, die Tätigkeit als Referent/in und die Erstellung von Fachberichten richtet sich nach der kantonalen Personalverordnung und dem Reglement des Verwaltungsgerichts.
Umfassende Informationen zum Baurekursgericht finden sich im Internet unter www.baurekursgericht-zh.ch.
Weitere Auskünfte erteilt die Sekretärin der kantonsrätlichen Justizkommission, Nathalie Malinowski, Tel. 043 259 20 67.
Die Höhe der Entschädigung für die Teilnahme an Augenscheinen, die Tätigkeit als Referent/in und die Erstellung von Fachberichten richtet sich nach der kantonalen Personalverordnung und dem Reglement des Verwaltungsgerichts.
Umfassende Informationen zum Baurekursgericht finden sich im Internet unter www.baurekursgericht-zh.ch.
Weitere Auskünfte erteilt die Sekretärin der kantonsrätlichen Justizkommission, Nathalie Malinowski, Tel. 043 259 20 67.
Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre elektronische Bewerbung mit den üblichen Unterlagen sowie einem aktuellen Strafregisterauszug und einer Wohnsitzbestätigung (beide nicht älter als drei Monate) bis zum 22. Dezember 2025 unter: Kantonsrat Zürich I Stellen
Dann freuen wir uns auf Ihre elektronische Bewerbung mit den üblichen Unterlagen sowie einem aktuellen Strafregisterauszug und einer Wohnsitzbestätigung (beide nicht älter als drei Monate) bis zum 22. Dezember 2025 unter: Kantonsrat Zürich I Stellen