Baden
29 minutes ago
Staatsanwältin / Staatsanwalt 80 - 100 %
- 17 February 2026
- 80 – 100%
- Permanent position
- German (Basic knowledge)
- Baden
About the job
Staatsanwaltschaft Aargau
Wir suchen nach Vereinbarung eine/ einen...
Staatsanwältin / Staatsanwalt 80 - 100 %
Spannende Aufgaben warten:
- Einvernahmen durchführen
- Zwangsmassnahmen anordnen und durchführen
- Nichtanhandnahme-, Sistierungs- und Einstellungsverfügungen erlassen
- Strafbefehle erlassen
- Anklage erheben und vor den kantonalen Instanzen vertreten
- Leisten von Pikettdienst
Was Sie mitbringen:
- Abgeschlossenes juristisches Studium, Anwaltspatent zwingend als Staatsanwalt/Staatsanwältin
- Gute Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht sowie praktische Erfahrung in der Strafverfolgung
- Vertrautheit und sicherer Umgang bei der Führung von Strafuntersuchungen
- Fähigkeit Entscheidungen zu treffen und die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen
- Sehr gute Deutschkenntnisse und überzeugende Kommunikation, Fremdsprachkenntnisse von Vorteil
- Durchsetzungs- und Durchhaltevermögen sowie sicheres Auftreten und Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
- Mobil (MIV im Pikettdienst)
Benefits
Wir bieten flexible Arbeitsmöglichkeiten, ein breites Weiterbildungsangebot und attraktive Sozialleistungen. Alle unsere Benefits finden Sie auf ag.ch/personal.
Ihr Arbeitsumfeld
Wir sind in der Staatsanwaltschaft Aargau verantwortlich für Strafverfahren gegen Erwachsene im Kanton Aargau. Wir leiten das Vorverfahren und verfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei Straftaten und Straftäter. Wir erlassen Strafbefehle, erheben Anklage und vertreten den staatlichen Strafanspruch vor Gericht.
Kontakt
Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne Aufdenblatten Dominik, Leitender Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Baden, 056 200 12 12.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen Wengi Judith, Leiterin HR Strafverfolgung, 062 835 46 74 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre online Bewerbung über das Bewerbungsportal, Bewerbungsfrist: 15. März 2026. Anderweitige Bewerbungseingänge können aus administrativen Gründen nicht berücksichtigt werden. Die Publikation kann bei genügender Anzahl Bewerbungen vorzeitig beendet werden.