Lehrperson für Grundlagen der Gestaltung und Typografie (m/w/d)
Key information
- Publication date:05 May 2025
- Workload:15%
- Contract type:Unlimited employment
- Place of work:St.Gallen
Als der fünftgrösste Kanton der Schweiz mit rund 6000 Mitarbeitenden setzen wir uns bei der Kantonsverwaltung für das Gemeinwohl der Gesellschaft ein. Mit einer beeindruckenden Vielfalt an Leistungen betrifft unsere Arbeit alle Bereiche des Lebens, sei es Bildung, Wirtschaft, Recht, Sicherheit, Natur, Gesundheit, Bau, Kultur und Finanzen. Mit unserer sinnstiftenden Arbeit hinterlassen wir täglich einen kleinen Fussabdruck, da diese für über eine halbe Million Menschen relevant ist.
Für die Abteilung Schule für Gestaltung | Lehrberufe suchen wir per 1. August 2025 für den Fachbereich Grafiker/in EFZ eine
- Die Vermittlung der Grundlagenkenntnisse Gestaltung und Typografie für Print und Screen
- Die Anleitung der Lernenden bei der Entwicklung kreativer Konzepte für analoge und digitale Kommunikationsmittel
- Die Erfüllung des Berufsauftrages für Lehrpersonen an Berufsfachschulen
- Initiativ und belastbar
- Flexibel und offen für neue Entwicklungen
- Kommunikative Persönlichkeit mit ausgeprägter Sozialkompetenz sowie vorbildliches Auftreten und Freude am Umgang mit Lernenden sowie am Unterrichten
- Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Grafikdesign (Print und Screen) und Abschluss auf Tertiärstufe im Bereich der digitalen Medien / Interaction Design / Typografie (höhere Berufsprüfung, höhere Fachprüfung, Fachhochschulabschluss oder fachspezifische Weiterbildung)
- Sehr gute Anwenderkenntnisse der Software zur Erstellung von statischen und animierten Bildern, Texten und Infografiken sowie mehrjährige praktische Berufserfahrung im Bereich Design, der Konzeption und Umsetzung analoger und digitaler Kommunikationsmittel
- Pädagogische Ausbildung zur Lehrperson an Berufsfachschulen oder die Bereitschaft diese zu absolvieren
- Eine interessante und herausfordernde Tätigkeit in einem motivierten Umfeld
- Die Anstellung erfolgt im Rahmen der Ergänzenden Verordnung über das Dienstverhältnis der Lehrpersonen an Berufs- und Weiterbildungszentren