Freiwilligenarbeit im Haus im Park Inhalt 1 Einleitung : 3 2 Freiwilliges Engagement : 3 3 Einsatzmöglichkeiten : 3 4 Betreuung und Begleitung der Freiwilligen : 4 5 Erwartungen an Freiwillige : 4 5.1 Haltung und Kodex : 4 6 Unser Angebot : 5 7 Versicherung : 5 8 Spesen : 5 9 Einsatzvereinbarung : 5 9.1 Pflichtenheft : 5 10 Schweigepflicht : 6 11 Beendigung des Einsatzes : 6 2 1 Einleitung Freiwilligenarbeit ist ein bedeutender gesellschaftlicher Beitrag. Freiwillige übernehmen im sozialen Bereich eine wichtige Funktion bei der Betreuung und Begleitung von kranken sowie betagten Menschen und tragen mit ihrem Engagement zu deren Integration und Lebensqualität bei. Sie bereichern den Alltag und es entstehen vielfach persönliche, wertvolle Beziehungen zwischen den Bewohnern und Freiwilligen. Die Freiwilligenarbeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Im Haus im Park werden seit Jahren Freiwillige eingesetzt. Diese Rahmenbedingen sind die Grundlage für eine gewinnbringende Zusammenarbeit. Es wird darauf geachtet, dass möglichst eine gute Übereinstimmung zwischen den Möglichkeiten aller Beteiligten sowie den Fähigkeiten und Interessen der Freiwilligen vorhanden ist. 2 Freiwilliges Engagement Die Rollen, Aufgaben, Kompetenzen und Verpflichtungen von Freiwilligen und von bezahlten Angestellten sind eindeutig definiert und abgegrenzt. Freiwillige Einsätze entsprechen den Fähigkeiten und Kenntnissen der Freiwilligen sowie den Bedürfnissen der Bewohner. Das Haus im Park weist freiwillig geleistete Einsätze aus. Eine regelmässige Auswertung ist Teil von erfolgreichen Freiwilligeneinsätzen. Freiwillige Einsätze beschränken sich in der Regel auf vier bis sechs Stunden pro Woche und Person. 3 Einsatzmöglichkeiten Das Haus im Park kann folgende Einsatzmöglichkeiten anbieten: Besuchsdienst/Wegbegleitung Betreuung in palliativen Situationen und am Lebensende Begleitung der Bewohner bei Aktivitäten, Termine und Ausflügen Mithilfe beim Mahlzeitenservice auf der Abteilung (Mittag- oder Abendessen) Mithilfe beim Einrichten und Gestalten der Bewohnerzimmer Pflanzen pflegen bei den Bewohner Dolmetschen für fremdsprachige Bewohner 3 4 Betreuung und Begleitung der Freiwilligen Die Einsätze sind anspruchsvoll und werden entsprechend begleitet. Erste Ansprechperson ist die "Koordinatorin für Freiwilligenarbeit" im Haus im Park. Innerhalb der Abteilung wird den Freiwilligen eine Bezugsperson zugeteilt. Sie ist zuständig für alle Fragen und Anliegen während des Einsatzes. Damit der Einstieg in die neue Tätigkeit erleichtert wird, werden die Freiwilligen eingeführt und geschult. Sie lernen das Haus, die Räumlichkeiten und die Infrastruktur kennen. Sie werden über ihre Tätigkeit informiert und mit den Mitarbeitenden bekannt gemacht. Es werden regelmässig Standortgespräche geführt. Sie bieten für alle die Möglichkeit Verbesserungsvorschläge, Lob und Kritik einzubringen und getroffene Vereinbarungen zu evaluieren. 5 Erwartungen an Freiwillige Die Lebensqualität der Bewohner im Haus im Park wird durch das Engagement der Freiwilligen unterstützt und bereichert. Die Tätigkeit mit kranken sowie betagten Menschen ist sehr anspruchsvoll, eine sorgfältige Zusammenarbeit ist gerade deshalb von grosser Bedeutung. Aus diesem Grund sind Eigenschaften, wie Freude am Kontakt mit Menschen, Verständnis für die vielseitigen Bedürfnisse von betagten Menschen, Geduld und Respekt, sich Zeit nehmen, regelmässige Anwesenheit, Zuverlässigkeit und das Verstehen der schweizerdeutschen Sprache, Voraussetzung für ein freiwilliges Engagement. Wichtig sind auch die psychische Belastbarkeit und Selbstreflexionsfähigkeit, Teamfähigkeit und Diskretion. Es ist zwingend, sich an allfällige Anweisungen der verantwortlichen Personen zu halten. Bei Abwesenheiten sind die Verantwortlichen frühzeitig zu informieren. Die Freiwilligen tragen ein Namensschild, damit sie als solche zu erkennen sind. 5.1 Haltung und Kodex Grundvoraussetzung sind Toleranz gegenüber religiösen, kulturellen und politischen Werten sowie ein freundliches und gepflegtes Auftreten. Der Mensch, seine Umgebung und Bedürfnisse sind zentral. Ein achtungsvoller und sorgsamer Umgang sowie die Sicherheit und eine Haltung frei von Diskriminierung stehen im Mittelpunkt. 4 6 Unser Angebot Wir bieten Ihnen: Klären im Erstgespräch der Erwartungen, Interessen und Motivation Einführung in die Tätigkeit Begleitung durch eine Bezugsperson Standortgespräche während des Jahres Weiterbildung, Teilnahme an Internen Schulungen sofern es die Freiwilligenarbeit betrifft Während des Einsatzes alkoholfreie Gratisgetränke Reduzierte Preise in der Cafeteria Jahresessen mit allen Freiwilligen Einmal jährlich Erfahrungsaustausch und Treffen mit allen Freiwilligen Auf Wunsch attestieren wir die geleistete Zeit, Fähigkeiten und Kompetenzen. Das "Dossier freiwillig engagiert" wird von jedem einzelnen selber geführt 7 Versicherung Freiwillige sind während ihres Einsatzes gegen Betriebsunfall und Haftpflicht versichert. Hinund Rückfahrt sind jedoch von der Versicherung ausgeschlossen. 8 Spesen Spesen, welche in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Freiwillige im Haus im Park entstehen, werden vergütet gemäss Spesenreglement des Haus im Park. 9 Einsatzvereinbarung Die Freiwilligen unterzeichnen eine Einsatzvereinbarung. In dieser ist die Tätigkeit, der zeitliche Umfang des Einsatzes, die Kompetenzen und Berechtigungen geregelt. 9.1 Pflichtenheft Die Grundlagen und Beschreibung der Tätigkeiten sind jeweils in Pflichtenheften festgehalten. 5 10 Schweigepflicht Die Freiwilligen unterstehen einer generellen Schweigepflicht. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des freiwilligen Engagements bestehen. Die Freiwilligen sind verpflichtet, über alles, was Sie im Kontakt mit den Bewohnern, ihren Angehörigen sowie über Einrichtungen und Mitarbeitenden an persönlichen Informationen erfahren, Stillschweigen gegenüber Dritten wahren. 11 Beendigung des Einsatzes Entspricht der Einsatz nicht den Vorstellungen des Freiwilligen wird mit der Koordinatorin für freiwillige Mitarbeit nach einer Lösung gesucht. Findet sich trotz sorgfältiger Abklärung keine passende Einsatzmöglichkeit, kann nach Absprache die Zusammenarbeit beendet werden. Das Engagement kann jederzeit vom Freiwilligen beendet werden. Er teilt dies der Koordinatorin persönlich oder schriftlich mit. Die Koordinatorin informiert die involvierten Personen (Stationsleitung, Bezugspflegende, Bewohner) und führt das Austrittsgespräch. Wir orientieren uns an den Standards von Benevol Schweiz, Fach- und Vermittlungsstelle für Freiwilligenarbeit Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist dieses Dokument in männlicher Form geschrieben. Angesprochen und gemeint sind jedoch immer weibliche und männliche Personen. Vers. 22.03.2021 6