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Kein Kommentar! – Fragen, die im Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen

Damit Personaler im Bewerbungsgespräch so viel wie möglich über dich erfahren können, stellen sie unzählige Fragen. Und du solltest auf alle eine Antwort parat haben. Auf alle? Es gibt auch Fragen, auf die du nicht antworten musst.

Generell gilt, dass im Bewerbungsgespräch nur Fragen erlaubt sind, die in Zusammenhang mit der offenen Stelle stehen und Informationen zu deinen Fähigkeiten und zu deiner Persönlichkeit liefern. Greifen sie in die Privatsphäre ein, sollen sie nicht Bestandteil des Bewerbungsgesprächs sein. Folgende Fragen haben im Jobinterview nichts zu suchen:

Welche Partei wählen Sie?

Fragen nach der politischen Zugehörigkeit, der ungefähren politischen Einstellung, dem Wahlverhalten sowie der Mitgliedschaft bei Gewerkschaften und politischen Vereinen sind nicht gestattet.

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Welche Religionszugehörigkeit haben Sie?

Es ist weder erlaubt, nach der Religionszugehörigkeit zu fragen noch sich zu erkunden, wie religiös du bist bzw. inwieweit du eine bestimmte Religion praktizierst.

Sind Sie schwanger bzw. haben Sie die Absicht, bald schwanger zu werden?

Auch wenn es Arbeitgeber interessiert, wie lange potenzielle Mitarbeiterinnen im Betrieb sind, bevor sie auf Babypause gehen, so sind Erkundungen nach Schwangerschaft und geplanten Kindern juristisch nicht gestattet. Wenn du dich für eine Stelle mit körperlicher bzw. gefährlicher Tätigkeit bewirbst, ist die Frage nach einer bestehen Schwangerschaft jedoch zulässig.

Sind Sie homosexuell?

Fragen zu sexuellen Orientierung gehören nicht in Bewerbungsgespräch und diese darf keinen Einfluss auf die Bewerbung eines Kandidaten haben.

Haben Sie gesundheitliche Probleme?

Sämtliche Fragen, die den Gesundheitszustand, eventuelle Beschwerden sowie aktuelle Krankheiten betreffen, müssen bei einem Interview nicht beantwortet werden. Wenn die gesundheitlichen Probleme jedoch die Arbeit beeinflussen würde (etwa, wenn du einmal wöchentlich zu einer Therapie musst), dann sollst du beim Gespräch darüber informieren.

Sind Sie vorbestraft?

Fragen nach eventuellen Vorstrafen und dem Strafregisterauszug sind im Regelfall nicht zulässig, ausser sie sind für die jeweilige Stelle relevant; wenn du dich etwa als Kassier oder Kellner bewirbst, sollen keine Vermögensdelikte vorliegen und bei Busfahrern ist die Frage nach Verkehrsdelikten legitim.

Sind Sie verheiratet oder geschieden?

Fragen nach den persönlichen Familienverhältnissen greifen in die Privatsphäre ein und müssen daher nicht beantwortet werden.

Ausnahmen

Sämtliche oben erwähnten Fragen dürfen jedoch gestellt werden, wenn sie den Job direkt betreffen. Wenn du dich für einen christlichen Verein bewirbst, dann hat die Frage nach Religiosität seine Berechtigung. Gleiches gilt bei der sexuellen Orientierung im Falle einer Bewerbung bei einer Vereinigung für Gays & Lesbians. Und wenn du für eine Partei arbeiten möchtest, ist die Parteizugehörigkeit relevant.

Auch unerlaubte Fragen benötigen eine Antwort

Obwohl diese Fragen aus juristischer Sicht nicht erlaubt sind, so kann es vorkommen, dass sie bei einem Vorstellungsgespräch gestellt werden. Bleibe in diesem Fall ruhig, fühle dich nicht gleich angegriffen und versuche, gelassen zu antworten. Wenn du dich aufregst und böse wirst, dann hat das für den weiteren Bewerbungsprozess keine guten Auswirkungen.

Weise deinen Gesprächspartner höflich darauf hin, dass du auf diese Fragen nicht antworten musst oder willst. Das ist dein gutes Recht; Antworten wie „Ich bin mir nicht sicher, was diese Frage mit der ausgeschriebenen Stelle zu tun hat“ oder „Ich verstehe den Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle nicht ganz“ sollten auf Verständnis stossen. Bei unzulässigen Fragen sind auch Notlügen erlaubt, für die du nicht belangt werden kannst.

Nun weisst du, welche Fragen im Bewerbungsgespräch nicht vorkommen sollen. Aber auf welche Fragen solltest du dich vorbereiten?

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