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Der Schweizer Arbeitsmarkt für Grenzgänger aus Deutschland und Österreich

Die Schweiz steht für einen hohen Lebensstandard, attraktive Löhne und eine niedrige Arbeitslosigkeit. Daher gibt es gerade für Menschen aus den Nachbarländern Deutschland und Österreich viele Gründe, sich für einen Job in der Schweiz zu bewerben. Nachfolgende Informationen sind für Grenzgänger, die in der Schweiz Arbeit suchen und weiterhin in ihrer Heimat wohnen möchten, besonders hilfreich.

Die Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gilt als nachhaltig sehr entspannt. Die Arbeitslosenquote bewegt sich seit Jahren auf einem extrem niedrigen Niveau. Gleichzeitig nimmt der Fachkräftemangel weiter zu. Am stärksten davon die Ingenieurbranche betroffen. Zu den gefragtesten Berufen gehören Tiefbauingenieure und Elektroingenieure. Ein hoher Bedarf besteht auch im Bereich der Informatik. Stark gefragt sind ebenfalls Branchen wie Finanzdienstleistung, Pharma, Chemie sowie die Uhrenindustrie. Aber auch im Gesundheitssektor und im Treuhandwesen herrscht ein konstanter Mangel an Arbeitskräften. Bei weniger qualifizierten Berufen ist hingegen eher ein Überangebot an Arbeitskräften festzustellen, besonders in den Branchen Reinigung, Hygiene und Körperpflege und Gastronomie. Wobei das Hotel- und Gaststättengewerbe zur Sommer- und Wintersaison immer wieder zusätzlich Personal sucht.

Ingenieurs-Jobs

Überblick – die meistgesuchten Berufsgruppen

  • Facharbeiter
  • Handelsvertreter
  • Management/Geschäftsführung
  • Arbeitnehmer im Gastgewerbe
  • Chauffeure
  • Sekretäre, persönliche Assistenten, Büropersonal
  • Ingenieure
  • Fachleute
  • Reinigungs- und Hauspersonal
  • Buchhalter und Finanzpersonal

Wer ist Grenzgänger?

Grenzgänger in der Schweiz sind Personen, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone nahe der Schweiz haben und innerhalb der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Mit Grenzzonen gelten die Regionen, die in den zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten abgeschlossenen Grenzgängerabkommen (EU/EFTA) definiert sind. Grenzgänger müssen die Auflage einer wöchentlich mindestens einmaligen Rückkehr an ihren ausländischen Hauptwohnsitz befolgen. Die Grenzgängerbewilligung G ist fünf Jahre gültig, sofern ein Arbeitsvertrag vorliegt, der unbeschränkt oder länger als ein Jahr gültig ist. Liegt ein Arbeitsvertrag für die Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr, aber länger als drei Monate vor, so richtet sich die Gültigkeitsdauer der Grenzgängerbewilligung nach der Befristung des Arbeitsvertrags. Für einen Arbeitsvertrag von weniger als drei Monaten gilt das Meldeverfahren. Wer in der Schweiz ohne eine gültige Arbeitsbewilligung arbeitet, macht sich strafbar.

Unterschiedliche Arbeitsbedingungen in der Schweiz beachten

Beschäftigte arbeiten im Jahr etwa 170 Stunden mehr als beispielsweise ihre deutschen Kollegen, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt dort 40 bis 43 Stunden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage betragen nur 20 Tage, wobei die meisten Unternehmen mittlerweile 5 Wochen Ferien bieten. Ausserdem gibt es in der Schweiz es keinen wirklichen Kündigungsschutz, was heisst, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden jederzeit (ausser bei spezifischen Situationen wie Militärdienst oder Schwangerschaft) und ohne Angabe von Gründen – unter Beachtung der Kündigungsfristen – kündigen können.

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Erforderliche Sprachkenntnisse für die Jobsuche in der Schweiz

Die Arbeitgeber in der Schweiz erwarten neben Spezialkenntnissen vielfach fundierte Sprachkenntnisse. Vorteile haben Bewerber, die neben Englisch noch weitere der vier offiziellen Sprachen (Französisch, Italienisch und Rätoromanisch, wo letztere nur eine geringfügige Bedeutung hat) des Alpenlands beherrschen. Deutsch ist mit knapp zwei Dritteln Anteil die eindeutig dominierende Landessprache und Englisch die wichtigste Fremdsprache. Bitte beachte auch als Grenzgänger, dass du die vorherrschende Landessprache deines Kantons beherrschen solltest. Dies ist in der Regel nicht zuletzt oft auch Voraussetzung für einen Job. In internationalen Konzernen in der Deutschschweiz ist häufig auch Englisch die Betriebssprache, dort kannst du auch ohne fundierte Deutschkenntnisse auskommen. Kleiner Tipp: Versuche nicht, den Schweizer Dialekt nachzuahmen, wenn du es nicht kannst! Toleriere es aber, dass die Schweizer das Schwyzerdütsch auch im Berufsalltag pflegen und versuche, die Schweizer Dialekte so gut wie möglich zu verstehen, was vielleicht etwas Zeit brauchen kann.

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Löhne und Steuern in der Schweiz

Im Vergleich zu anderen Ländern ist das Lohnniveau in der Schweiz überdurchschnittlich hoch. In der Rangliste der höchsten Durchschnittslöhne in Europa steht die Schweiz an erster Stelle, gefolgt von Luxemburg, Island und Deutschland. Auf der anderen Seite sind auch die Lebenshaltungskosten wie zum Beispiel die Preise für Lebensmittel oder Mieten deutlich höher als in den meisten anderen europäischen Ländern. In den Städten Zürich und Genf ist es am teuersten. Im Hinblick auf die Steuerlast werden ausländischen Arbeitsnehmern bzw. Grenzgängern die Quellensteuer für Bundes-, Gemeinde- und Kantonsabgaben vom Lohn direkt abgezogen, wobei diese je nach Kanton variieren kann. Besonders gering Steuern zahlt man beispielsweise in den Kantonen Zug, Zürich oder Schwyz, um einiges teurer wird es in Basel, Schaffhausen oder Bern.

Steuern müssen im Grunde in dem Land gezahlt werden, in dem der Grenzgänger wohnt. Deutsche Grenzgänger sind also in Deutschland steuerpflichtig. Der Schweizer Arbeitgeber behält jedoch 4,5 Prozent vom Bruttolohn als Quellensteuer ein. Der Rest des Arbeitslohnes muss in Deutschland versteuert werden. Die bereits geleistete Quellensteuer kann in Deutschland angerechnet werden. Schweizer entrichten im Schnitt nur 12 Prozent Steuern. Aus steuerlicher Sicht lohnt sich eine Auswanderung in die Schweiz. Das schweizerisch-österreichische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-A) enthält keinen Grenzgängerstatus. Dem Schweizer Fiskus steht das volle Besteuerungsrecht zu. Dagegen muss die Schweiz dem österreichischen Fiskus einen Fiskalausgleich von 12,5 Prozent ihres Steueraufkommens ausgleichen.

Krankenversicherung für Grenzgänger

In der Schweiz herrscht natürlich auch allgemeine Versicherungspflicht. Die Krankenversicherung wird im Gegensatz zu Österreich und Deutschland nicht direkt vom Lohn abgezogen, sondern muss selbständig organsiert und unabhängig vom Lohn bezahlt werden. Grenzgänger aus Österreich und Deutschland mit Hauptwohnsitz in grenznahen Regionen und Grenzgängerbewilligung geniessen hinsichtlich der Krankenversicherung ein Wahlrecht (Optionsrecht). Das heisst, sie haben die Möglichkeit, eine Krankenversicherung im Land des Wohnsitzes oder in der Schweiz zu beantragen. Der Grenzgänger muss aber jederzeit einen Nachweis seiner Versicherung bzw. privaten Krankenkasse vorweisen können. Darüber hinaus ist es ebenfalls für die Angehörigen des Grenzgängers meist möglich, im Herkunftsland krankenversichert zu bleiben.

Wie bekomme ich Arbeitslosengeld in der Schweiz?

Um Arbeitslosengeld in der Schweiz erhalten zu können, musst du als Grenzgänger innerhalb der letzten 24 Monate für mindestens 12 Monate eine beitragspflichtige Arbeit in der Eidgenossenschaft ausgeübt haben, soweit du in dieser Zeit nicht durch längerfristige Erkrankung, Mutterschaft oder Kindererziehung verhindert warst. Der Arbeitnehmer bzw. Grenzgänger mit Kindern erhält eine Entschädigung von 80 Prozent des letzten Lohnes. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 70 Prozent. Die Maximalhöhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich aus dem vertraglich vereinbarten Lohn bis max. CHF 8’900 plus Kinderzulage. Die Leistungsdauer für das Arbeitslosengeld max. 400 Tage während der Arbeitslosigkeit (ab dem 55. Lebensjahr 520 Tage). Die Wartefrist beträgt fünf Tage. Als Wartetage wird in der Schweiz die Zeit vor der ersten Taggeldzahlung bezeichnet. Sie sind abhängig von deinem versicherten Verdienst und gegebenenfalls von einer bestehenden Unterhaltungspflicht gegenüber Kindern bis 25 Jahren. Die Arbeitslosenversicherung kann gekürzt werden, falls die Anspruchsvoraussetzungen nicht ordnungsgemäss erfüllt werden. Das heisst, ungenügende Arbeitsbemühungen, selbstverschuldete Arbeitslosigkeit oder es wird eine vom regionalen Arbeitsvermittlungszentrum zugewiesene und zumutbare Stelle nicht angenommen.

Wir wünschen dir viel Glück bei der Jobsuche in der Schweiz!

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