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Konkurrenzverbot: Erklärung und Bedeutung

Du willst zur Konkurrenz wechseln und suchst in deinem Arbeitsvertrag nach der Kündigungsfrist – da springt dir eine Klausel ins Auge: ein Konkurrenzverbot. Was es bedeutet und ob du es umgehen kannst, erfährst du in diesen fünf Fragen und Antworten zum Konkurrenzverbot.

Was ist ein Konkurrenzverbot?

Ein Konkurrenzverbot soll zum Schutz eines Arbeitgebers beitragen. Beispielsweise wenn ein Mitarbeiter aufgrund seines Jobs über sensible Informationen verfügt und mit diesen nach Verlassen der Firma den Arbeitgeber schädigen könnte. Das können Details über den Kundenstamm und/oder deren Bedürfnisse oder Wissen über die Preisgestaltung sein. Kleines, aber wichtiges Detail: Für ein Konkurrenzverbot muss nicht tatsächlich ein Schaden vorliegen, sondern es reicht bereits die Option für einen möglichen Schaden.

Ist ein Konkurrenzverbot einfach so gültig?

Wenn du eine spezielle Klausel im Arbeitsvertrag unterschreibst, verpflichtest du dich gemäss Art. 340 OR nach deiner Kündigung „weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen“. Das bedeutet im Klartext, dass du deine Position in keiner anderen Firma in derselben Branche ausüben darfst, was einem Berufsverbot etwa gleichkommt.

angeketteter mann symbolisiert konkurrenzverbot

Was habe ich als Arbeitnehmer davon?

Eine Gegenleistung für ein Konkurrenzverbot ist vom Arbeitgeber per Gesetz nicht vorgesehen und auch in der Praxis für gewöhnliche Mitarbeiter unwahrscheinlich. Mit einem Konkurrenzverbot bindet dich ein Arbeitgeber sehr stark an das Unternehmen – er will ja immerhin nicht, dass du die Seiten wechselst und somit die Konkurrenz stärkst.

Was passiert, wenn ich das Konkurrenzverbot missachte?

Bei einer Verletzung des Konkurrenzverbots kannst du als Mitarbeitender mit Sanktionen, wie beispielsweise einer Konventionalstrafe, belegt werden. So musste etwa ein Personalberater gemäss einem Bundesgerichtsurteil den vollen Umfang der Konventionalstrafe von 100’000 Franken bezahlen. Grund: Er hatte sich im Standortkanton des ehemaligen Arbeitgebers selbständig gemacht und begann, dessen Kunden abzuwerben.

Müssen bei einem Konkurrenzverbot neben der Dauer noch andere Details geklärt werden?

Ein Konkurrenzverbot verfällt nach maximal drei Jahren (in Ausnahmefällen länger) oder wenn du als Arbeitnehmer eine unverschuldete Kündigung erhältst. Weil Arbeitgeber die Bestimmungen gerne allgemein halten, sollte unbedingt eine zeitliche, örtliche und inhaltliche Beschränkung definiert werden, wobei das wirtschaftliche Fortkommen von dir nicht unnötig erschwert werden darf. Im Ernstfall haben oft Richter das letzte Wort; sie können Konkurrenzverbote entschärfen oder gar aufheben.

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