Job Coach > Kündigung/Jobwechsel: Was darfst du mitnehmen?

Kündigung/Jobwechsel: Was darfst du mitnehmen?

Disclaimer: Der Inhalt dieses Artikels ersetzt keinerlei rechtliche Beratung und ist nicht als rechtliche Beratung zu verstehen.

Nach einer Kündigung willst du vielleicht deine beruflichen Kontaktadressen, Arbeitsproben oder Projektdaten in den neuen Job mitnehmen. Du weisst aber auch, dass scheidende Mitarbeitende in grosse Schwierigkeiten geraten können, wenn sie ohne Einverständnis des Arbeitgebers Daten oder sonstige Gegenstände des Unternehmens mitnehmen. Was ist zu beachten?

Wenn du deinen Job wechselst, solltest du einen aufgeräumten Arbeitsplatz bzw. Schreibtisch hinterlassen. Was natürlich nicht bedeutet, dass du gleich dein Büromaterial oder deine sonstigen Arbeitsgeräte mit einpackst. Nicht mal Kugelschreiber, fast verbrauchte Blöcke, Schmierzettel oder sogar unappetitlich angekaute Bleistiftstummel. Aus rechtlicher Sicht ist der Fall so: Da du damit schreiben konntest, kann ihn immer noch ein anderer Mitarbeiter ebenfalls nutzen. Somit darfst du den Bleistiftstummel nicht mitnehmen. Genauso wenig gehört dir der Terminkalender mit dienstlichen Anmerkungen. Selbst wenn du darauf ein paar private Termine notiert hast.

In Zweifelsfällen solltest du deine Vorgesetzen fragen, was noch im Büro verwendbar ist, was in den Mülleimer wandern kann und was du mitnehmen darfst. Denn die Grenze zur Illegalität bzw. zum Diebstahl kann sehr schnell überschritten werden. Zumal in bestimmter Hinsicht eine gewisse rechtliche Grauzone existiert. Je nachdem, um was es sich dabei handelt, könnte der Arbeitgeber juristische Schritte einleiten bzw. Anzeige wegen Diebstahls erstatten.

Löschung und Mitnahme von Daten und Nachrichten

Auch das Löschen von Daten oder E-Mails ist nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus rechtlicher Sicht grundsätzlich problematisch. Insbesondere, wenn es Daten oder Nachrichten sind, die dem Arbeitgeber gehören. Hier ist also zwischen privaten und geschäftlichen Daten und E-Mails zu unterscheiden. Deine privaten Daten und Mails kannst du natürlich löschen. Bei den geschäftlichen Daten musst du vorher das Einverständnis deines Arbeitgebers einholen. Oftmals werden die Daten oder Mails nur dann gelöscht, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich fordert.

Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag: kostenlos downloaden Mehr Erfahren

Möchtest du betriebliche Daten bzw. Unterlagen mitnehmen, so musst du dir dazu das Einverständnis des Arbeitgebers einholen. Das gilt natürlich auch für Kopien der Datensätze. Hier ist anzumerken, dass du am Ende des Arbeitsverhältnisses sogar dazu verpflichtet bist, alle Geschäftsunterlagen sowie Kopien davon an deine Vorgesetzten zurückzugeben. Da dein Arbeitgeber über das Hausrecht verfügt, kann er dir nach einer Kündigung auch die Rückkehr zu deinem Arbeitsplatz verbieten. Entscheidend sind dafür der Zeitpunkt der Kündigung und die Regelungen zwischen dem Arbeitgeber und dir.

Was nach einer Kündigung mitnehmen, was nicht?

Natürlich darfst du deine persönlichen Gegenstände wie beispielsweise Kaffeetassen, Fotos, Urkunden oder andere technische Gegenstände, die du mit an deinen Arbeitsplatz gebracht hast, wieder nach Hause nehmen. Wobei zwei verschiedene Sachverhalte zu unterscheiden sind: Der erste betrachtet alle Gegenstände, die du beim Eintritt ins Unternehmen mitgebracht hast. Der andere Sachverhalt weist auf Gegenstände oder Daten hin, die dem Unternehmen gehören, die du aber mitbenutzen bzw. nutzen konntest oder selbst erstellt hast. Beispielsweise, wenn du deine Ergebnisse aus einer Marktstudie auch in deinem zukünftigen Job nutzen möchtest. In diesem Fall müsstest du deine Vorgesetzten für eine Kopie der Studie um Erlaubnis fragen.

Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn dadurch firmeninterne Daten bzw. Betriebsgeheimnisse nach aussen dringen könnten. Für solche Situationen kannst du dich bereits beim Eintritt ins Unternehmen absichern, indem du im Arbeitsvertrag das Einverständnis des Unternehmens reklamierst, dass du beim Austritt deine Dokumente oder von dir entwickelten Werke wieder mitnehmen darfst. Sollte sich aber ein Arbeitnehmer ohne Einverständnis seitens des Arbeitgebers solche Daten oder Gewerke beim Austritt mitnehmen, kann das Unternehmen auch eine Schadensersatzklage anstreben.

Konflikte zwischen persönlichem und betrieblichem Eigentum

Viele Unternehmen verbieten die Nutzung privater Geräte am Arbeitsplatz. Nicht zuletzt wegen möglicher Schadsoftware oder Hackerangriffe sind oft keine Notebooks, USB-Sticks etc. erlaubt. Wie sieht aber die Rechtslage aus, wenn du als scheidende(r) Mitarbeiter(in) betriebliche Daten auf deinem privaten Handy vorhältst? Vor allem, wenn der Arbeitgeber eine Richtlinie hat, die im Grunde die Verwendung privater Geräte bei der Arbeit nicht erlaubt. Da er dein Handy weder beschlagnahmen noch zur Inspektion aufbewahren oder gar komplett einbehalten kann, muss er dich schliesslich fragen, ob du die Daten gelöscht hast.

Oder ein ähnlicher Fall: Was machst du, wenn der Computer der Firma nicht mehr funktioniert und du dein eigenes Notebook (sofern das überhaupt von der IT-Abteilung erlaubt wird) als Übergangslösung an deinen Arbeitsplatz mitbringst? In dieser Zeit wird sich vermutlich eine Menge an betrieblichen Daten auf deinem Notebook ansammeln. Wie sieht aber die Rechtslage aus, falls du das Unternehmen verlassen willst? Auch hier hat in den meisten Rechtsordnungen das Unternehmen weder einen Anspruch auf die Daten, noch auf dein persönliches Eigentum.

Dein Arbeitgeber kann von dir zwar verlangen, dass du alle betrieblichen Daten von deinem Notebook entfernst, aber dich nicht zwingen, dafür „aussergewöhnliche“ Anstrengungen aufzuwenden. Das bedeutet, dir kann nicht zugemutet werden, dass du alle Dateien – also auch die temporären Dateien und sonstigen Kopien – suchst und dann zuverlässig löschst. Damit wäre auch ein sogenanntes „sicheres Überschreiben“ erforderlich, um zu gewährleisten, dass diese Daten in keiner Form mehr wieder hergestellt werden können.

Dein Arbeitgeber kann also nicht von dir verlangen, dass du das alles auf deinem persönlichen Eigentum tust. Ohne eine Vereinbarung mit deiner Unterschrift, aus der hervorgeht, dass du die Daten, auf die du Zugriff hast oder die du in Zukunft erhalten wirst, nicht verwenden wirst, hat der Arbeitgeber kaum eine Möglichkeit der Handhabe.

Wenn du als Mitarbeiter(in) weisst, dass du das Unternehmen verlassen wirst, solltest du für deinen Ausstieg folgendes beachten: Entferne alle persönlichen Gegenstände von deinem Arbeitsplatz, die du ins Unternehmen mitgebracht hast. Ein weiterer Tipp: Damit es keine Missverständnisse gibt, solltest du vielleicht schon bevor du die Kündigung einreichst alle persönlichen Fotos, Dokumente oder sonstige Unterlagen von firmeneigenen Computern, Smartphones oder anderen elektronischen Geräten entfernen.

 

Ähnliche Beiträge

Burnout: Wenn der persönliche Akku gegen null geht
Trendberufe, Weiterbildungen und Skills – das sind die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt der Schweiz 2024