Lohn

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Mindestlohn und branchenspezifische Regelungen

Der gesetzliche Mindestlohn in der Schweiz

In vielen europäischen Ländern gibt es mittlerweile eine gesetzliche Grenze für einen Stundenlohn, der nicht unterschritten werden darf. In Deutschland wurde diese Lohnuntergrenze im Jahr 2015 eingeführt und liegt seit Oktober 2022 bei 12 EUR pro Stunde. 

Aber wie ist das bei uns? Gibt es in der Schweiz ebenfalls einen allgemeingültigen Mindestlohn? Die kurze und knappe Antwort lautet: Nein. Eine generelle, landesweite Lohnuntergrenze gibt es nicht. Den letzten Versuch zur Einführung eines Minimallohns auf Bundesebene gab es 2014, als die von der Gewerkschaft unterstützte Volksinitiative “Für den Schutz gerechter Löhne” ein Referendum durchsetzen konnte. Die Initiative regte eine monatliche Lohnuntergrenze von 4.000 CHF an, was jedoch von 76 Prozent der Wähler:innen abgelehnt wurde.

Auch wenn diese Bemühung zunächst erfolglos blieb, lieferte sie doch einen Impuls für die weitere Diskussion. Viele, vor allem grössere, Unternehmen passten ihre Lohnzahlungen für wenig qualifizierte und gering verdienende Beschäftigte in Richtung der 4.000 CHF hin an. Da sich diese Zahl aufgrund der abgehaltenen Volksabstimmung in den Köpfen der Menschen festgesetzt hatte, lässt sich kaum ein:e Arbeitnehmer:in bei einer Neueinstellung auf einen niedrigeren Monatslohn ein.

Bedeutet dies nun, dass du nirgendwo in der Schweiz auf eine gesetzliche Lohnuntergrenze vertrauen kannst, egal, wo du wohnst und arbeitest? Auch darauf ist die Antwort: nein. Zum einen gibt es für verschiedene Branchen und für Betriebe ab einer gewissen Mitarbeiterzahl die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten sogenannten Gesamtarbeitsverträge (GAV), die eine Lohnuntergrenze festschreiben. Dazu später mehr. Zum anderen gibt es auf Kantonsebene rechtliche Bestimmungen zum Mindestlohn. Insgesamt haben sich bisher fünf Kantone für dessen Einführung entschieden, und zwar Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin.

Wie hoch liegt aktuell diese Untergrenze und wie sehen die Details der rechtlichen Bestimmungen aus?

Lohnuntergrenze Kanton Neuenburg

Der Kanton Neuenburg war der Vorreiter bei der Einführung des Mindestlohns in der Schweiz. Bereits seit August 2017 ist er gesetzlich verankert und beträgt momentan 20.77 CHF pro Stunde, was einem monatlichen Gehalt von 3.780 CHF bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 42 Stunden entspricht.

Lohnuntergrenze Kanton Jura

Auch der Kanton Jura gehörte zu den ersten, der sich für einen Minimallohn entschied. Er orientierte sich bei der Gesetzesvorlage im November 2017 an den Regelungen, wie sie bereits in Neuenburg getroffen wurden. Augenblicklich liegt der Mindestlohn in Jura bei 20.60 CHF, entsprechend einem Monatseinkommen von 3.750 CHF für den:die Normalarbeitnehmer:in.

Lohnuntergrenze Kanton Genf

In Genf werden die höchsten Minimallöhne aller Kantone gezahlt. Der im November 2020 eingeführte Stundensatz liegt mittlerweile bei 24 CHF. Wenn du wie ein:e durchschnittliche Schweizer Arbeitnehmer:in 42 Wochenstunden für deinen Arbeitgeber tätig bist, erhältst du somit mindestens 4.368 CHF monatlich.

Lohnuntergrenze Kanton Basel-Stadt

Basel-Stadt als eine der wohlhabenderen Regionen der Schweiz bietet ebenfalls einen Mindestlohn, der über dem Durchschnitt liegt. Dieser beträgt 21 CHF. Allerdings gibt es im Kanton Basel-Stadt einige Besonderheiten und Einschränkungen. Praktikant:innen mit einem Vertrag mit einer Laufzeit von unter sechs Monaten sind von der Regelung ausgeschlossen. Selbiges gilt für Arbeitnehmer:innen, die in einem Betrieb mit einem Tarifvertrag hinsichtlich des Mindestgehaltes arbeiten. In diesen Fällen dürfte aber eher nach oben hin von den kantonalen Festlegungen abgewichen werden.

Lohnuntergrenze Kanton Tessin

Schliesslich sind Beschäftigte im Kanton Tessin mit dem Schutz eines gesetzlichen Mindestlohns ausgestattet. Im Tessin liegt dieser Stundensatz am niedrigsten, nämlich augenblicklich bei 19 bis 19.50 CHF. Die im Januar 2021 eingeführte Lohnuntergrenze unterliegt separaten Regelungen hinsichtlich einiger Wirtschaftszweige und ist daher nicht kantonweit einheitlich.

Wie wird der Mindestlohn festgelegt und welche Einflussfaktoren gibt es?

Die Berechnung des Mindestlohns unterscheidet sich von Kanton zu Kanton in Detailfragen. Eine wesentliche Rolle spielt überall der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI). Der im Jahresturnus neu erhobene HVPI berücksichtigt die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen in der Schweiz und spiegelt somit die Inflationsrate wider. Auf dieser Basis wird dann die jeweilige Lohnuntergrenze neu festgesetzt. In manchen Kantonen ist es auch möglich, dass der Minimallohn nach unten hin angepasst wird, wenn der Verbraucherpreisindex sinkt, in anderen Regionen ist dies ausgeschlossen. Eine Sonderstellung nehmen die Kantone Jura und Neuenburg ein. Hier fliessen zusätzlich die Richtlinien für Ergänzungsleistungen (EL) mit in die Berechnung ein, die die finanziellen Mindestbedürfnisse der Bevölkerung darstellen. Somit ist sichergestellt, dass die Empfänger:innen eines Mindestlohns nicht unter die Armutsgrenze fallen.

Neben den Regelungen auf Ebene der Kantone haben sich mittlerweile auch einige Städte für die Einführung eines Minimallohns entschieden. So haben Beschäftigte in Zürich seit Juni 2023 einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 23.90 CHF, in Winterthur liegt dieser Satz bei 23 CHF.

Mindestlohn: Unterschiede zwischen Voll- und Teilzeitlohn

In der Schweiz gilt das Prinzip der Lohngleichheit, unabhängig von der Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte ohne Berücksichtigung des Geschlechts grundsätzlich den gleichen Stundenlohn für die gleiche Arbeit erhalten sollten. Soweit die Theorie, in der tatsächlichen Praxis der Unternehmen gibt es allerdings zum Teil grosse Differenzen. Zum einen treten selbstverständlich Unterschiede in den Gesamtverdiensten auf, da Teilzeitbeschäftigte weniger Arbeitsstunden leisten. Dies ist aber nur ein Aspekt bei der Beurteilung der Frage, ob Angestellte in Vollzeit und in Teilzeit wirklich gleichbehandelt werden.

Der Grundsatz der Lohngleichheit bezieht sich ausdrücklich auch auf die gleiche Entlohnung für Mann und Frau für gleichwertige Tätigkeiten. Es klafft aber bis heute nach wie vor eine erhebliche geschlechtsspezifische Lücke. Im Jahr 2018 lag diese bei 18 Prozent zuungunsten der Frauen. Während rein statistisch eher Männer eine Vollzeitstelle annehmen, arbeiten Frauen viel häufiger in Teilzeit. Da diese Teilzeitarbeit zudem vermehrt im Niedriglohnsektor verbreitet ist, sind Frauen auch eher von sogenannten prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen, für die eine gesetzliche Vorschrift hinsichtlich einer Lohnuntergrenze besonders wichtig ist.

Tarifverträge und branchenspezifische Regelungen

Gibt es für dich als Arbeitnehmer:in die Chance auf einen Mindestlohn, selbst wenn du nicht in einem der Kantone oder Städte wohnst und arbeitest, wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist? Ja, die Möglichkeit ist vorhanden, nämlich überall dort, wo sich die Gewerkschaften und Unternehmerverbände im Rahmen eines sogenannten Gesamtarbeitsvertrages (GAV) darauf geeinigt haben. Der GAV ist eine Schweizer Besonderheit in der Zusammenarbeit der Sozialpartner. Er bildet die vertragliche Grundlage für sämtliche Arbeitsverhältnisse, beziehungsweise Berufe, in einer bestimmten Branche. Bindend ist der Gesamtarbeitsvertrag zumindest für die Firmen, die diesen unterzeichnet haben. In manchen Fällen müssen auch alle Unternehmen, die Mitglied im entsprechenden Verband sind, die vertraglich festgehaltenen Bedingungen anwenden.

Festgelegt werden in dieser Schweizer Form des Tarifvertrages unter anderem Regelungen zu Ferien, Kündigungsfristen und Arbeitszeiten, mitunter aber auch zu Lohnuntergrenzen für bestimmte Branchen. Im Artikel 358 des Schweizerischen Obligationenrecht (OR) ist klar geregelt, dass dir kein niedrigerer Lohn angeboten werden darf, als er im GAV ausgehandelt und niedergeschrieben wurde. Nur zugunsten der Beschäftigten kann davon abgewichen werden, was bedeutet, nur bei einem höheren Lohn ist der Arbeitsvertrag wirklich rechtswirksam.

Ähnliches wie für die Gesamtarbeitsverträge gilt auch für die Normalarbeitsverträge (NAV). Diese werden nicht zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt, sondern sind ein behördlicher Erlass mit arbeitsvertraglichen Bestimmungen. In den Branchen, für die kein GAV besteht, kann der Gesetzgeber Massnahmen zur Einführung eines Minimallohnes erzwingen. Dies gilt vor allem für Sektoren, in denen der branchenübliche Lohn missbräuchlich und wiederholt unterschritten wird. Ein Beispiel dafür ist der NAV für den Bereich Hauswirtschaft.

Somit kannst du auch ausserhalb der fünf Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin von dem im GAV festgesetzten Mindestlohn profitieren, wie momentan rund ein Drittel der gesamten Arbeitnehmer:innen in der Schweiz.

Einflussfaktoren auf den Lohn

Der Lohn in der Schweiz wird, wie in anderen Ländern auch, von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Ein Hauptfaktor ist die Bildung und Qualifikation des Arbeitnehmers. Höher qualifizierte Arbeitskräfte mit akademischen Abschlüssen haben tendenziell höhere Verdienstmöglichkeiten. Auch die Berufserfahrung spielt eine wichtige Rolle – je mehr Erfahrung ein:e Mitarbeiter:in hat, desto wahrscheinlicher ist ein höherer Lohn. Zusätzlich können die Position im Unternehmen, die Verantwortlichkeiten und die individuelle Leistung den Lohn beeinflussen.

Neben diesen individuellen Aspekten spielt aber auch die Branche und die Region des Unternehmens eine ganz wesentliche Rolle. Detaillierte Zahlen zeigen auf, wo besonders hohe Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz auf dich warten und in welchen Branchen eher Minimallöhne gezahlt werden. Für das Jahr 2020 weist die Statistik speziell die Informationstechnologie, die Pharmaindustrie und die Bankenwirtschaft als Sektoren mit hohen Lohnzahlungen aus. Der Medianlohn lag hier zwischen 9.206 CHF und 10.211 CHF pro Monat. Am anderen Ende der Skala sind die Beherbergung, das Gastgewerbe und persönliche Dienstleistungen zu finden. In diesen Bereichen gibt es im Durchschnitt nur geringe Löhne von 4.211 CHF bis 4.488 CHF.

Schon traditionell liegt die Stadt Zürich bei den gezahlten Löhnen ganz oben. Hier sind sehr viele wirtschaftlich gesunde Unternehmen mit einer hohen Wertschöpfung beheimatet. Auch die Genferseeregion und Basel-Stadt liegen über den durchschnittlichen Lohnzahlungen. Das eher strukturschwache Tessin findet sich am Ende der Lohnskala wieder.

Soweit zu den äusseren Faktoren wie Wirtschaftssektor und Unternehmensstandort, aber wie sieht es mit deinen persönlichen Einflussmöglichkeiten auf ein hohes Salär aus? Nun, wie nicht anders zu erwarten, verdienen Arbeitnehmer:innen mit einem universitären Abschluss am besten, nämlich mehr als 10.000 CHF pro Monat im Median. Dahinter rangieren Personen mit Fachhochschulabschluss und einer höheren Berufsausbildung wie einer Fachschule. Die geringsten Verdienstmöglichkeiten gibt es verständlicherweise für Personen ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Noch ein interessanter Fakt: Auch Arbeitnehmer:innen, die zwar keine höhere Schulbildung aufweisen können, sich aber in einer unternehmensinternen Ausbildung bewiesen haben, verdienen durchschnittlich über 300 CHF mehr als ungelernte Beschäftigte. Es lohnt sich daher in jedem Fall für dich, in deine Bildung und anschliessend in die kontinuierliche Weiterbildung zu investieren, um deine Karriere- und Vergütungschancen zu verbessern.

Arbeitszeitgesetz und Überstundenvergütung

Grundsätzlich ist die wöchentlich von dir zu leistende Arbeitszeit in deinem Arbeitsvertrag festgelegt. Verträge mit 42 Wochenarbeitsstunden sind in der Schweiz keine Seltenheit, in der Regel wird zwischen 38,5 bis 42,5 Stunden gearbeitet. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Arbeitgeber ausnahmsweise eine Mehrarbeitszeit für Beschäftigte verlangt. Im Arbeitszeitgesetz der Schweiz ist geregelt, was dabei erlaubt ist und wo der Arbeitgeber die rechtlichen Grenzen überschreitet.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist auf 45 bis maximal 50 Stunden begrenzt. Die 45 Wochenarbeitsstunden gelten für technische Angestellte, Beschäftigte im Detailhandel, Verkaufspersonal im Grosshandel sowie Büropersonal. Für alle übrigen Arbeitnehmer:innen gelten die 50 Wochenstunden. Der Arbeitgeber darf allerdings nicht willkürlich eine Mehrarbeitszeit von dir verlangen, sondern ist dabei an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Er muss nachweisen, dass die Überstunden notwendig sind und die täglichen Ruhezeiten eingehalten werden. Zudem darf die geleistete Mehrarbeit weder psychisch noch physisch übermässig anstrengend sein.

Generell werden von dir geleistete Überstunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent auf deinen normalen Lohn vergütet. Dies ist die allgemeine gesetzliche Regelung durch das Arbeitszeitgesetz, allerdings kann es hier Ausnahmen auf betrieblicher Ebene geben. Es kann schriftlich vereinbart werden, dass die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. Diesem Passus in deinem Arbeitsvertrag musst du jedoch ausdrücklich zustimmen. Zum anderen haben Kadermitarbeiter:innen keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Hier werden die Details ebenfalls im Arbeitsvertrag fixiert.

Neben den Überstunden gibt es zusätzlich noch die Überzeit. Was hat es damit auf sich? Überzeit leistest du, wenn deine wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten ist. Hierzu werden dem Arbeitgeber enge gesetzliche Grenzen gesetzt. Überzeiten dürfen nur verlangt werden, wenn ein ausserordentlicher Arbeitsandrang vorliegt, wenn Betriebsstörungen beseitigt werden müssen oder für den Fall von Liquidationsarbeiten, Rechnungsabschlüssen oder Inventaraufnahmen. Für die Entlohnung der Überzeitarbeit gilt ähnliches wie für die Überstunden, der Lohnzuschlag muss allerdings mindestens 25 Prozent betragen, kann im Einzelfall aber auch darüber hinaus gehen.

Ausblick zum Mindestlohn

Kannst du zukünftig eventuell von einer einheitlichen, bundesstaatlichen Regelung hinsichtlich des Mindestlohns profitieren? Wird es Änderungen in der Praxis der Gehaltsuntergrenze geben und sind Gesetzesreformen auf Bundesebene zu erwarten? Augenblicklich ist dies nicht der Fall, allerdings bemühen sich besonders die Vertretungen der Arbeitnehmer:innen um weitere Initiativen zu dieser Thematik. Momentan fordern die Gewerkschaften einen Minimallohn von 22 CHF pro Stunde, was von Unternehmensverbänden einhellig abgelehnt wird. Die Argumente pro und contra Lohnuntergrenze sind hinlänglich bekannt. Für die generelle Einführung eines Minimallohns sprechen der Schutz der Arbeitnehmer:innen gegen eine willkürliche und ausbeuterische Entlohnung gerade bei kleineren Unternehmen. Insbesondere Grenzgänger und ausländische Kräfte sind davon betroffen, was aber durch die Konkurrenzsituation auch insgesamt zu einer Senkung des Lohnniveaus in verschiedenen Branchen mit geringen Anforderungen an die berufliche Qualifikation führen kann. Selbst wenn die Schweiz als Hochlohnland gilt, heisst dies nicht, dass jede:r Beschäftigte die ebenfalls hohen Lebenshaltungskosten problemlos erwirtschaften kann. Ein gesetzlich festgelegter minimaler Stundensatz könnte hier Abhilfe schaffen. Dies gilt besonders für Personen, die in Teilzeit oder prekär beschäftigt sind.

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt im Zusammenhang mit dem Minimallohn ist die Auswirkung auf die Arbeitslosenquote. Die Arbeitgeberseite argumentiert, dass ein zu hoch angesetzter Mindestsatz für Stundenlöhne zu einer höheren Arbeitslosigkeit führt, da die zusätzlichen Kosten und die internationale Konkurrenz, in der die Schweizer Unternehmen stehen, wirtschaftlich nicht verkraftbar wären. Die Gewerkschaften sehen einen gegenteiligen Effekt und können dies auch mit einigen Daten und Fakten unterlegen. So ging beispielsweise die Arbeitslosenquote im Kanton Neuenburg nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns um ein Dreifaches stärker zurück als in anderen Kantonen. Zusätzlich gingen hier die Kosten für Sozialausgaben massiv zurück.


FAQ zum gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz einen landesweiten Mindestlohn?

Nein, in der Schweiz gibt es keinen allgemeingültigen, landesweiten Mindestlohn. Der letzte Versuch, einen solchen auf Bundesebene einzuführen, fand 2014 statt und wurde abgelehnt.

Wie haben Unternehmen auf die Diskussion um den Mindestlohn reagiert?

Viele Unternehmen, insbesondere grössere, haben ihre Löhne für wenig qualifizierte und gering verdienende Beschäftigte in Richtung der vorgeschlagenen 4.000 CHF angepasst.

Gibt es regionale Unterschiede beim Mindestlohn in der Schweiz?

Ja, einige Kantone wie Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt und Tessin haben eigene Mindestlohngesetze eingeführt. Die genauen Beträge variieren je nach Kanton.

Wie wird der Mindestlohn in den Kantonen festgelegt?

Die Berechnung des Mindestlohns basiert oft auf dem harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), der die Preisentwicklung von Waren und Dienstleistungen in der Schweiz widerspiegelt.

Gibt es in der Schweiz Unterschiede zwischen Voll- und Teilzeitlohn?

Ja, obwohl das Prinzip der Lohngleichheit gilt, gibt es in der Praxis Unterschiede. Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sollten grundsätzlich den gleichen Stundenlohn für die gleiche Arbeit erhalten, aber es gibt Abweichungen.

Was sind Gesamtarbeitsverträge (GAV)?

GAVs sind Verträge zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden, die die Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen festlegen. Sie können auch Mindestlöhne für diese Branchen festlegen.

Welche Faktoren beeinflussen den Lohn in der Schweiz?

Bildung, Qualifikation, Berufserfahrung, Position im Unternehmen und die Branche sind einige der Hauptfaktoren, die den Lohn beeinflussen.

Wie werden Überstunden in der Schweiz vergütet?

Überstunden werden in der Regel mit einem Zuschlag von 25% auf den normalen Lohn vergütet. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezifische Regelungen je nach Arbeitsvertrag und Kanton.

Wie sieht die Zukunft des Mindestlohns in der Schweiz aus?

Momentan gibt es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Gewerkschaften setzen sich jedoch weiterhin für die Einführung eines Mindestlohns ein, während Unternehmensverbände dagegen sind.

Welche Auswirkungen hat der Mindestlohn auf die Arbeitslosenquote?

Die Meinungen darüber sind geteilt. Einige Daten zeigen, dass die Arbeitslosenquote in Kantonen mit Mindestlohn stärker zurückgegangen ist als in anderen Kantonen, während Kritiker argumentieren, dass ein hoher Mindestlohn zu höherer Arbeitslosigkeit führen könnte.