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Teilzeitstellen: das musst du wissen

Die Nachfrage nach Teilzeitjobs in der Schweiz ist gross. Das bestätigen auch die JobCloud Market Insights, eine Studie über den Schweizer Stellenmarkt. So werden Teilzeitstellen, die auf jobs.ch angeboten werden, verhältnismässig öfter angeklickt als Vollzeitstellen. Wenn auch du an einer Teilzeitstelle interessiert bist, haben wir hier die Antworten auf einige wichtige Fragen.

Teilzeitangestellte haben dieselben Rechte

Allgemein haben Teilzeitangestellte auch jene Rechte und Pflichten, welche die Vollzeitangestellten im Unternehmen haben. Betreffend Arbeitszeiten (flexibel oder fix), Arbeitsort, der betrieblichen Sorgfaltspflicht oder auch der Probezeit oder Kündigungsfrist usw. gibt es also keine gesonderten Regelungen für Teilzeitangestellte. Dennoch gibt es besondere Themen und Fragestellungen, die Teilzeitbeschäftigte klären sollten.

Darf man sich die arbeitsfreien Zeiten aussuchen und kann ich die Tage tauschen?

Vom Gesetz her hast du nicht das Recht, deine Arbeitstage bzw. Arbeitszeiten selbst auszuwählen. Versuche, bereits beim Bewerbungsgespräch zu klären, an welchen Tagen du arbeiten möchtest. Wenn du Flexibilität brauchst, dann solltest du das dem Unternehmen bereits vor der Einstellung klarmachen. Gewöhnlich werden deine Arbeitstage bzw. deine arbeitsfreien Tage im Vertrag festgelegt. Das Unternehmen kann dich daraufhin nicht zwingen, an anderen Tagen zu arbeiten; es kann jedoch schon mal vorkommen, dass du gebeten wirst, an einem gewöhnlich für dich arbeitsfreien Tag deiner Tätigkeit nachzugehen. Ich empfehle dir, das zu akzeptieren, wenn es nicht zu häufig vorkommt. Andererseits bekommst du dann vielleicht vom Unternehmen ab und zu die Möglichkeit, deine Arbeitstage zu tauschen, wenn du es selbst wünschst.

Wie berechnet sich der Ferienanspruch?

Teilzeitbeschäftigten müssen genauso viel Ferien gewährt werden wie Vollzeitbeschäftigten. Sie haben also gesetzlichen Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien. Wenn du also einen Teilzeitjob mit 50% Pensum ausübst, hast auch du das Recht auf mindestens vier Wochen Ferien und nicht nur auf zwei. Bis zu einem Alter von 20 Jahren sind es in der Schweiz sogar fünf Wochen. Wenn ein Unternehmen – wie häufig in der Schweiz – allen Mitarbeitenden fünf Wochen Ferien gewährt, dann muss das auch für Teilzeitmitarbeitende gelten.

Wie berechnet sich der Lohn?

Als Mitarbeitende(r) in Teilzeit hast du Anspruch auf Lohn und eventuelle Bonuszahlungen, die deinem Arbeitspensum entsprechen. Wenn du also einer Beschäftigung mit 70% Arbeitspensum nachgehst, bekommst du 70% deines Vollzeitlohns, zahlst aber auch die jeweiligen Abgaben in diesem Verhältnis. Auch die Teilzeitarbeit mit einem Stundenlohn ist möglich.

Kann ich mehrere Teilzeitbeschäftigungen gleichzeitig ausüben?

Ja, das ist möglich. Bedingung ist, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 (vor allem Industrie und Verkaufspersonal) bzw. 50 Stunden nicht überschritten wird und dass die Fürsorge- und Treuepflicht eingehalten wird. Du muss also alle deine Tätigkeiten sorgfältig ausführen, Maschinen und Büroeinrichtung sorgfältig behandeln und darfst keine Betriebsgeheimnisse verraten. Ausserdem kannst du nicht bei Firmen tätig sein, die in einem direkten Konkurrenzverhältnis miteinander stehen und es müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten (täglich 11 Stunden) eingehalten werden.

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