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Vorlage Kündigung Arbeitsvertrag: kostenlos downloaden

Manchmal ist es einfach Zeit, weiterzuziehen. Doch eine Kündigung auszusprechen oder zu schreiben, fällt vielen nicht leicht. Wie du auch das Kündigungsgespräch vorher meisterst und mit gutem Gewissen kündigst, verraten wir dir hier. 

Ganz gleich, ob du kündigen willst oder musst – wir helfen dir, diesen Schritt professionell und stressfrei zu meistern. 

Du kannst die kostenlose Kündigungsvorlage einfach downloaden oder direkt rauskopieren.  

Das muss ins Kündigungsschreiben

  1. Vollständiger Name und Adresse 
  2. Empfängeradresse (inkl. z. Hd. Personalabteilung oder direkte Kontaktperson) 
  3. Ort und Datum des Schreibens 
  4. Klarer Betreff: z. B. Kündigung oder Ordentliche Kündigung 
  5. Kündigungserklärung: z. B. Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht per [Datum]. 
  6. Optional: kurzer Dank oder Abschlusssatz z. B. Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit. 
  7. Freundliche Grussformel 
  8. Unterschrift (bei postalischer Einreichung zwingend) 
  9. Vertragliche Regelungen gehen dem Gesetz vor – prüfe also immer zuerst deinen individuellen Vertrag. 

Kündigung Muster zum Download


Kündigung Muster zum Kopieren


Vorname Nachname   

Adresse   

PLZ Ort   

   

Arbeitgeber   

z. Hd. Personalabteilung   

Adresse   

PLZ Ort   

 

Ort, Datum   

 

Kündigung meines Arbeitsvertrags    

Sehr geehrte Damen und Herren 

Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis vom (Ausstelldatum des Arbeitsvertrags) unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfrist per (Datum unter Einbezug der Kündigungsfrist). 

Ich bitte Sie, den Erhalt der Kündigung schriftlich zu bestätigen. 

Ich danke Ihnen für die Zusammenarbeit und wünsche dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg. 

Freundliche Grüsse   

 

[Unterschrift] 

Vorname Nachname


 

Wann muss ich kündigen?

Die Kündigung muss spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist eingegangen sein – idealerweise per Einschreiben oder persönlich übergeben. 

Wie überreiche ich die Kündigung?

Du kannst deine Kündigung: 

  • persönlich übergeben (z. B. im HR) 
  • per Post schicken (am besten per Einschreiben) 

Wichtig ist, dass du einen Beweis für die Zustellung hast – besonders bei Fristwahrung. 

Was passiert mit meinen Ferien?

Nicht bezogene Ferientage werden in der Regel ausbezahlt. Eine Kompensation durch „ freinehmen “ ist nur möglich, wenn beide Seiten einverstanden sind. 

Brauche ich eine Begründung?

Nein. In der Schweiz gilt das Prinzip der formfreien Kündigung. Du musst im Kündigungsschreiben keine Begründung angeben.

Gesetzliche Kündigungsfristen in der Schweiz

Die folgenden Kündigungsfristen gelten gemäss Obligationenrecht (OR, Art. 335c), sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist: 

Dauer des Arbeitsverhältnisses  Kündigungsfrist 
Während der Probezeit (max. 3 Monate)  7 Tage, jederzeit 
Im 1. Dienstjahr  1 Monat auf Monatsende 
Im 2. bis 9. Dienstjahr  2 Monate auf Monatsende 
Ab dem 10. Dienstjahr  3 Monate auf Monatsende 

📌 Hinweis: Vertragliche Regelungen gehen dem Gesetz vor – prüfe also immer zuerst deinen individuellen Vertrag. 

Häufige Fehler beim Kündigungsschreiben

Damit dein Kündigungsschreiben wirksam ist, solltest du folgende Fehler vermeiden: 

  • Falsches Datum (z. B. Kündigungsdatum statt letzter Arbeitstag) 
  •  Unterschrift vergessen (bei Versand per Post zwingend erforderlich) 
  • Zu emotionale Formulierungen 
  • Unklare Aussagen („Ich denke daran, zu kündigen…“ zählt nicht!) 
  • Falscher Ansprechpartner 

Wenn du dir unsicher bist, nutze unsere Kündigungsschreiben Vorlage – einfach, klar und rechtssicher. 

Kündigung persönlich oder per Post – was ist besser?

Persönlich kündigen

Der klassische Weg: Du kündigst im Gespräch – und bringst das Kündigungsschreiben gleich mit. Diese Variante ist respektvoll, transparent und schafft Raum für ein offenes, ehrliches Gespräch. Viele schätzen es, den Schritt nicht einfach schriftlich, sondern im direkten Austausch zu erklären. 

Wichtig ist dabei das richtige Timing: Vereinbare ein Gespräch im Voraus – am besten in einem ruhigen Moment. So zeigst du Wertschätzung und stellst sicher, dass die Übergabe in einem professionellen Rahmen stattfindet. 

Kündigung per Einschreiben

Wenn du dich unwohl fühlst, oder das Arbeitsverhältnis bereits angespannt ist, kann das Einschreiben der bessere Weg sein. Es bietet dir einen rechtlich sicheren Nachweis, dass deine Kündigung fristgerecht eingegangen ist – inklusive Zustelldatum. 

Auch wenn du bereits mündlich gekündigt hast: Das schriftliche Kündigungsschreiben ist zwingend notwendig – und das Einschreiben sorgt dafür, dass nichts verloren geht oder verzögert wird. 

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung

Muss ich meine Kündigung begründen? 

Nein. In der Schweiz bist du nicht verpflichtet, eine Begründung für deine Kündigung anzugeben. Es genügt, wenn du klar und schriftlich erklärst, dass du dein Arbeitsverhältnis kündigst – das reicht rechtlich aus. Natürlich kannst du im persönlichen Gespräch deine Beweggründe mitteilen, wenn du möchtest. Aber im Kündigungsschreiben selbst ist das nicht nötig. 

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Kündigung nicht annimmt? 

Eine Kündigung ist in der Schweiz einseitig gültig – das heisst: Du brauchst keine Zustimmung deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin. Wichtig ist nur, dass dein Kündigungsschreiben rechtzeitig und nachweisbar beim Unternehmen eingeht. Ob jemand „Ja“ dazu sagt oder nicht, spielt keine Rolle – deine Kündigung ist trotzdem wirksam. 

Was passiert, wenn ich während der Sperrfrist kündige? 

Die sogenannten Sperrfristen (z. B. bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst) gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer:in darfst du auch während einer Sperrfrist kündigen. Die Frist schützt dich also davor, entlassen zu werden – sie hindert dich aber nicht daran, selbst zu gehen. 

Kann man in der Schweiz per E-Mail kündigen? 

Nein, grundsätzlich nicht.
In der Schweiz muss eine Kündigung schriftlich erfolgen – das bedeutet: unterschrieben und auf Papier. Eine E-Mail allein genügt nicht, um eine rechtlich gültige Kündigung auszusprechen. Selbst ein PDF mit Unterschrift gilt nur dann, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich eine digitale Form akzeptiert wird – was selten der Fall ist. 

Kündigung geschafft – und jetzt? 

Du hast dein Kündigungsschreiben abgeschickt – jetzt beginnt ein neues Kapitel. Ob du bereits etwas Neues in Aussicht hast oder ganz frisch mit der Jobsuche startest: Wir unterstützen dich dabei. 

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