1700 Fribourg
Richter am Zwangsmassnahmengericht
- 09 September 2026
- 60%
- Festanstellung
- 1700 Fribourg
Über den Job
Sie möchten zur Entwicklung des Kantons Freiburg beitragen, haben einen öffentlichen Dienstgedanken und suchen eine abwechslungsreiche und sinnvolle Tätigkeit? Beim Staat Freiburg arbeiten Sie für den grössten Arbeitgeber des Kantons. Die kantonale Verwaltung und ihre Einrichtungen sind aufmerksam, dynamisch und zukunftsorientiert und stehen im Dienst der Freiburger Bevölkerung.
Richter am Zwangsmassnahmengericht
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Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungen müssen ein Motivationsschreiben, einen kurzen Lebenslauf, aktuelle Auszüge aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (nicht älter als ein Jahr) enthalten.
Vergessen Sie nicht, das entsprechende Formular auszufüllen, das auf der Webseite des Justizrats erwähnt wird.
Das Zwangsmassnahmengericht (ZMG) ist die kantonale Behörde, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft, der Jugendstrafgerichtsrichter, der Polizei, eines erstinstanzlichen Gerichts, des Strafvollzugs- und Bewährungsdienstes sowie des Bevölkerungs- und Migrationsdienstes besonders einschneidende Zwangsmassnahmen sowohl im strafrechtlichen als auch im administrativen Bereich genehmigt. Die Entscheidungen werden von einem einzelnen Richter oder einer einzelnen Richterin gefällt.
Gewünschtes Profil
- Rechtsanwaltspatent, Lizenz oder Master in Rechtswissenschaften und ausreichende praktische Kenntnisse für die Ausübung der Funktion
- Nachgewiesene Kompetenzen im Strafrecht
- 60%-Stelle, die eine hohe Verfügbarkeit für die Sicherstellung der Bereitschaftsdienste erfordert
- Der Justizrat sucht einen zweisprachigen Richter oder eine zweisprachige Richterin. Die Stelle steht auch einem deutschsprachigen Richter oder einer deutschsprachigen Richterin offen, der oder die mit Unterstützung eines zweisprachigen Gerichtsschreibers auch in der Lage und motiviert ist, französischsprachige Dossiers zu bearbeiten. Gute bis sehr gute mündliche Französischkenntnisse sind erforderlich, insbesondere ein gutes bis sehr gutes Hörverständnis sowie ausreichende mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Aktive kantonale Bürgerrechte. Ausländische Staatsangehörige müssen eine Niederlassungsbewilligung besitzen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sein. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht zahlungsunfähig sein und dürfen nicht wegen strafrechtlicher Delikte verurteilt worden sein, die mit der Funktion unvereinbar sind
CMcandidatures@fr.ch