Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Hombrechtikon
Stäfa
Kirchenpfleger:in
- 03 April 2026
- 100%
- Permanent position
- Stäfa
About the job
Adressen der Kirchenpflege
Interessensbindungen
Die Kirchenpflege ist gemäss Gemeindegesetz §42 zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet. Die Offenlegung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration und liegt in der Verantwortung des einzelnen Behördenmitglieds. Die Interessenbindungen des Behördenmitglieds sind im persönlichen Profil (Klick auf Name) ersichtlich.