Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Hombrechtikon
Stäfa
Kirchenpfleger:in
- 03 avril 2026
- 100%
- Durée indéterminée
- Stäfa
À propos de cette offre
Adressen der Kirchenpflege
Interessensbindungen
Die Kirchenpflege ist gemäss Gemeindegesetz §42 zur Offenlegung ihrer Interessensbindungen verpflichtet. Die Offenlegung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration und liegt in der Verantwortung des einzelnen Behördenmitglieds. Die Interessenbindungen des Behördenmitglieds sind im persönlichen Profil (Klick auf Name) ersichtlich.