Kündigung | Jobwechsel
Mit gutem Gewissen kündigen – so machst du es richtig!
Die 5 wichtigsten Infos auf die Schnelle
- Vor dem Kündigungsschreiben steht das persönliche Gespräch: Vereinbare zuerst einen Termin mit deinem Vorgesetzten.
- Formale Kündigung ist Pflicht: Die schriftliche Kündigung muss klar strukturiert und rechtlich korrekt sein.
- Respektvoller Abgang: Verhalte dich professionell bis zum letzten Arbeitstag – auch bei Unstimmigkeiten.
- Kündigungsfrist beachten: Nur wenn das Schreiben rechtzeitig eingeht, ist die Kündigung gültig.
- Gut vorbereitet ins Kündigungsgespräch: Kläre alle offenen Fragen, z. B. zur Übergabe und zum Arbeitszeugnis.
Du hast einen neuen Job? Jetzt heisst es: sauber kündigen.
Gratulation! Du hast einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche. Das bedeutet gleichzeitig, dass du deine bisherige Stelle kündigen musst.
Erst reden, dann schreiben
Bevor du zur Feder greifst oder die Tastatur anschlägst, ist eines besonders wichtig: Das persönliche Kündigungsgespräch mit deinem Vorgesetzten. Das ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit, sondern auch ein Zeichen von Professionalität. Dein:e Chef:in sollte es nicht zuerst über ein Schreiben erfahren. Vereinbare daher einen Termin und bereite dich darauf vor – höflich, klar und offen. Zum Gespräch bringst du am besten gleich das vorbereitete Kündigungsschreiben mit.
Was eine schriftliche Kündigung enthalten muss
Damit die Kündigung formell korrekt ist, sollte dein Schreiben Folgendes enthalten:
- Den:die richtige:n Ansprechpartner:in mit Namen und Adresse (Personalabteilung oder direkter Vorgesetzter)
- Einen klaren Verweis auf deinen Arbeitsvertrag, z. B. „Arbeitsvertrag vom 15.09.2010“
- Den Hinweis auf die Kündigungsfrist und das Datum deines letzten Arbeitstages (inkl. Resturlaub)
- Deine Unterschrift und das aktuelle Datum
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Keine Angst!
Es ist völlig normal, wenn dir diese Situation unangenehm ist – besonders, wenn du lange im Unternehmen warst und gute Beziehungen gepflegt hast. Vielleicht hast du sogar ein schlechtes Gewissen oder es fühlt sich ein wenig wie Schlussmachen an? Das ist menschlich. Aber: Du entwickelst dich weiter. Und das ist toll. Punkt.
Stolperfallen bei der Kündigung
Die Kündigung ist erst wirksam, wenn sie dem Arbeitgeber zugestellt wurde – idealerweise per Einschreiben. Beispiel: Wenn du zum 31. Mai kündigen willst, und eine einmonatige Kündigungsfrist gilt, muss dein Schreiben spätestens am 30. April beim Arbeitgeber eingehen.
Achte auf einen sachlichen Ton im Schreiben und bleibe freundlich – auch im Trennungsprozess. Denn: Man sieht sich immer zweimal im Leben – besonders in der Schweiz.
Tipps für das Kündigungsgespräch
Damit du im Gespräch gut vorbereitet bist, hilft dir eine Checkliste. Diese Punkte solltest du klären:
- Wann und durch wen wird das Team informiert?
- Wie wird die verbleibende Zeit gestaltet?
- Was ist für eine saubere Übergabe nötig?
- Gibt es Formulare, die du ausfüllen musst?
- Wie sieht es mit deinem Arbeitszeugnis aus?
Wie geht es nach der Kündigung weiter?
Auch an deinen letzten Tagen solltest du motiviert und professionell auftreten. Schliesslich prägt der letzte Eindruck oft besonders.
- Laufende Projekte abschliessen
- Übergabe vorbereiten
- Urlaubstage abstimmen
- Eventuelle Freistellung (v. a. bei Kundenkontakt) mit deiner Chefin klären.
Kündigen während der Probezeit
Manchmal passt es einfach nicht – und das merkst du bereits in der Probezeit. Dann gilt eine Kündigungsfrist von sieben Tagen, kündbar auf jeden beliebigen Tag. Auch hier: aus Beweisgründen immer schriftlich kündigen.
Das Titelbild wurde mithilfe von KI erstellt.