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Referenzen über dich einholen? Das musst du wissen!

Nachdem du deine Bewerbung eingereicht hast oder nach dem Vorstellungsgespräch kommt oft die Frage: „Können Sie uns noch Referenzen angeben?“ Dazu solltest du Bescheid wissen, was eine Referenzauskunft üblicherweise beinhaltet, was erlaubt ist und warum du Referenzauskünfte nicht verweigern solltest.

Referenzauskünfte helfen Personalfachleuten, dein Profil abzurunden

Referenzauskünfte beim ehemaligen Arbeitgeber werden meist eingeholt, um dein Profil abzurunden und damit dich der potenzielle Arbeitgeber besser einschätzen kann. Ebenso werden Referenzauskünfte über dich getätigt, wenn noch offene Fragen bestehen oder dein Arbeitszeugnis nicht ganz klar formuliert ist. Denn gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz hat der Inhalt der Referenzauskunft dem Gesamtgehalt des Arbeitszeugnisses zu entsprechen. Auch wenn du dich nicht ganz wohl fühlst, wenn von einer dritten Person Informationen über dich eingeholt werden, solltest du Referenzauskünfte dennoch nicht verweigern – das wirkt, als hättest du etwas zu verbergen.

Richtige Personen für passende Referenzen

Für eine Referenzauskunft über dich eignen sich nicht alle Personen. Beispielsweise deine Eltern / gute Freunde werden dem Personaler wenig weiterhelfen, sofern sie keine Arbeitserfahrung mit dir gemacht haben. Dementsprechend solltest du Referenzen angeben, die fundierte Aussagen über dich im Arbeitsleben geben können. Normalerweise sind das die ehemaligen Arbeitgeber / Vorgesetzten / Arbeitskollegen oder diejenigen, die dein Arbeitszeugnis unterschrieben haben. Im Idealfall sind dir deine Referenzen natürlich wohlgesinnt, um deinen guten Eindruck beim potentiellen Arbeitgeber zu festigen. Wenn du nicht deinen vorherigen Arbeitgeber angeben möchtest, musst du das auch nicht. Es empfiehlt sich aber, gut zu begründen, weshalb das so ist. Ansonsten wirkt auch das, als hättest du etwas zu verbergen. In jedem Fall solltest du aber deine Referenzen vorgängig informieren, dass sie allenfalls von deinem potenziellen Arbeitgeber für eine Auskunft angefragt werden.

Um Referenzen über dich einzuholen, braucht es deine Erlaubnis

Referenzen dürfen vom potenziellen neuen Arbeitgeber aus Datenschutzgründen nur mit der Bestätigung/Erlaubnis vom Bewerber eingeholt werden. Darum müssen die Referenzpersonen auch direkt vom Bewerber darüber informiert werden, dass sie als Referenz angegeben wurden und entsprechend Auskunft geben dürfen. Dabei wird nicht zwischen professioneller und persönlicher Meinung unterschieden – sobald jemand in der Ausübung seiner Tätigkeit in der Personalsuche Auskunft über eine Bewerberin einholt, gilt das als Referenzauskunft. Falls trotzdem Referenzen hinter deinem Rücken eingeholt werden, ist das ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz.

Mögliche Fragen, die an deine Referenzkontakte gestellt werden

Neben spezifischen Fragen zur Position werden häufig auch allgemeine Fragen zu deiner Person gestellt. Das soll deinem zukünftigen Arbeitgeber auch helfen, deine Selbsteinschätzung, die ihr beim Vorstellungsgespräch besprochen habt, mit der Fremdeinschätzung von einer dritten Person abzugleichen. Beispiele für Fragen an deine Referenz können folgende sein:

  • Wie haben Sie Frau/Herr XY allgemein in Erinnerung?
  • Was war der Grund für den Austritt von Frau/Herr XY aus ihrer Firma?
  • Wo sehen Sie die Stärken und Schwächen von Frau/Herr XY?
  • Wie war ihr/sein Verhalten zu Vorgesetzten / im Team / gegenüber Kunden?
  • Hatte Frau/Herr XY eine Vorbildfunktion / Führungsfunktion und wie hat sie/er diese wahrgenommen?

Wenn du genauer wissen willst, welche Informationen noch über dich eingeholt werden wollen, kannst du das beim Personaler nachfragen. Über den Inhalt der Referenzauskünfte zu deiner Person darfst du ruhig Bescheid wissen.

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