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Probezeit – alles, was du darüber wissen solltest

Befindest du dich gerade in der Probezeit bei einem neuen Job? In dieser Kennenlernphase zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es aus rechtlicher Perspektive einige Besonderheiten zu beachten. Wir erklären dir in diesem umfassenden Artikel, was du über die Probezeit wissen solltest und welche Fragen diesbezüglich auftauchen könnten.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit in einem Arbeitsverhältnis dient dazu, dass sich der/die neue Mitarbeitende und der Arbeitgeber kennen lernen und herausfinden, ob sie zueinander passen. Einerseits sollst du als Mitarbeiter feststellen können, ob du mit dem Arbeitsumfeld zufrieden bist, die Aufgaben spannend genug sind und ob du diese bewältigen kannst. Andererseits soll das Unternehmen sehen, ob du zur Firmenkultur passt und ob es mit deiner Tätigkeit zufrieden ist. Wichtig ist dabei auch die zwischenmenschliche Seite, also ob du dich im Team wohlfühlst und ob der Umgang untereinander deinen Vorstellungen entspricht. Wenn es für beide Seiten passt, kann es dann zu einer langfristigen Zusammenarbeit kommen.

Ist die Probezeit verpflichtend?

Ist im Arbeitsvertrag nichts festgelegt, gilt per Gesetz der erste Monat als Probezeit. Es ist jedoch möglich, dass vertraglich vereinbart wird, von einer solchen abzusehen und insofern ist die Probezeit in der Schweiz zwar durchaus üblich, aber nicht verpflichtend. Eine Ausnahme bildet ein Lehrvertrag, wo mindestens ein Monat Probezeit Pflicht ist. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es ohne zusätzliche Vereinbarung keine Probezeit, eine solche kann jedoch im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beginnt am ersten Arbeitstag und beträgt in der Schweiz mindestens einen Monat, ausser es wird vertraglich auf sie verzichtet. Es ist möglich, dass die Probezeit in deinem Arbeitsvertrag auf höchstens drei Monate verlängert wird. Bei einem Lehrverhältnis gelten ohne zusätzliche Vereinbarung die ersten drei Monate als Probezeit, wobei eine Kürzung auf bis zu ein Monat bzw. in besonderen Ausnahmen eine Verlängerung auf sechs Monate möglich ist.

Kann die Probezeit verlängert werden?

Die Probezeit dauert in der Schweiz mindestens einen und höchstens drei Monate. Eine längere Probezeit ist per Gesetz in der Schweiz nicht möglich. Jedoch kann die Probezeit um die entsprechende Ausfallzeit verlängert werden, wenn der Mitarbeitende während der Probezeit erkrankt, zum Militär muss oder einen Unfall hat. Eine Ausnahme gibt es, wie bereits erwähnt, bei Lernenden; dort ist eine Verlängerung der Probezeit auf sechs Monate möglich, wobei diese bei der kantonalen Behörde genehmigt werden muss.

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Wie ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Eine Eigenheit in der Probezeit ist die besonders kurze Kündigungsfrist. So kann innerhalb der Probezeit sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit (also nicht nur per Monatsende wie nach Ablauf der Probezeit) innerhalb von sieben Kalendertagen aufgelöst werden, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes erwähnt wird. Es ist jedoch auch möglich, im Arbeitsvertrag eine längere oder kürzere Kündigungsfrist festzulegen. Bei der Kündigung in der Probezeit müssen keine Gründe angegeben werden.

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Bis wann ist eine Kündigung in der Probezeit möglich?

Um von der kurzen Kündigungsfrist in der Probezeit zu profitieren, muss die Kündigung spätestens am letzten Tag der Probezeit bei der jeweils anderen Seite eingetroffen sein. Dabei ist nicht das Versanddatum entscheidend, sondern das Datum, an dem das Schreiben in Empfang genommen wird.

Wie sind die Kündigungsfristen in der Schweiz nach der Probezeit?

Nach dem Ende der Probezeit treten neue Kündigungsfristen ein. Diese betragen per Gesetz mindestens ein Monat im ersten Dienstjahr, mindestens 2 Monate zwischen dem zweiten und neunten Dienstjahr und mindestens drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr. Im Arbeitsvertrag können auch längere oder kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden. Die Kündigungen haben jeweils zum Monatsende erfolgen.

Was ist bei Krankheit in der Probezeit?

Wenn der/die Mitarbeitende in der Probezeit für längere Zeit krank ist, ist ein ausreichendes Kennenlernen zwischen Mitarbeitenden und Unternehmen nicht gewährleistet. Daher kann sich die Probezeit verlängern, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Unfall, Krankheit oder Militärdienst nicht zur Arbeit kommen kann. Sie verlängert sich genau um die Anzahl Tage, an denen die Person nicht im Job anwesend war.

Ist eine Kündigung in der Probezeit aufgrund von Schwangerschaft erlaubt?

Während der Probezeit geniessen Arbeitnehmer in der Schweiz keinen besonderen Kündigungsschutz. Das trifft also auch bei einer Schwangerschaft während der Probezeit zu. Eine Kündigung in der Probezeit ist aufgrund von Schwangerschaft also zulässig. Allerdings sind Frauen von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, das Unternehmen über eine Schwangerschaft zu informieren.

Kann ich in der Probezeit Ferien nehmen?

Es ist in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt, ob du dir in der Probezeit Ferien nehmen kannst oder nicht. Hier bist du also auf den Goodwill des Arbeitgebers angewiesen. Wenn für diese Zeit jedoch bereits Ferien gebucht hast, solltest du das bereits im Jobinterview erwähnen und abklären. Ansonsten ist es nicht empfehlenswert, in der Probzeit über einen längeren Zeitraum Ferien zu beziehen. Wenn du jedoch einmal einen oder zwei Tage freinehmen musst, ist das für die meisten Arbeitgeber kein Problem – Anspruch darauf hast du jedoch keinen. Durch die Ferientage verlängert sich die Probezeit übrigens nicht, ausser es wurde im Vertrag etwas anderes vereinbart.

Wie kann ich mich auf das Probezeitgespräch vorbereiten? 

Das Probezeitendgespräch ist ein wichtiger Austausch zwischen dir und deinem Vorgesetzten. Dabei gibt dir dein Chef Feedback über deine Tätigkeit, dein Verhalten im Team und was du verbessern könntest. Du wirst ebenfalls die Möglichkeit haben, auszudrücken, was dir im Job besonders gut gefällt, was du verbessern würdest und in welchen Bereichen du noch mehr Verantwortung übernehmen könntest. Eine umfassende Vorbereitung für dieses Gespräch ist wichtig. Schreibe dir von Beginn deines Arbeitsverhältnisses an auf, was du im Unternehmen bzw. in deiner Rolle besonders gut findest bzw. wo es Änderungspotenzial gibt. Wenn du alles schriftlich hast, vergisst du es dann nicht beim Gespräch. Wichtig ist dabei, dass du deine Motivation zum Ausdruck bringst, Verbesserungsvorschläge sachlich anbringst und offen für Kritik deines Vorgesetzten bist. Sei mit deiner Kritik auch vorsichtig und etwas zurückhaltend, schliesslich möchtest du nicht bereits am Anfang deines neuen Dienstverhältnisses als Besserwisser dastehen.

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Kann ich ein Arbeitszeugnis verlangen, wenn in der Probezeit das Arbeitsverhältnis beendet wurde?

Ja, sobald du eine neue Anstellung in der Schweiz beginnst, hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir ein solches auszustellen, wenn du es wünschst. Wenn du jedoch nur sehr kurz in einem Unternehmen tätig warst, kann ein solches Arbeitszeugnis jedoch wahrscheinlich nicht besonders umfassend und aussagekräftig sein, aber es kann als Bestätigung des Arbeitsverhältnisses dienen.

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Kann das Arbeitsverhältnis in der Probezeit beendet werden, wenn der Mitarbeitende krank ist?

Im Schweizer Arbeitsrecht gibt es so genannte Sperrfristen, die Mitarbeitende vor einer Kündigung bei Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall schützen. In der Probezeit kommen diese Sperrfristen jedoch nicht zur Anwendung, was bedeutet, dass in der Probezeit das Arbeitsverhältnis auch gekündigt werden kann, während du krank bist.

Wo kann ich die entsprechenden Schweizer Gesetze über die Probezeit finden?

Alle entsprechenden gesetzlichen Regelungen über die Probezeit, Kündigung und Kündigungsfristen in der Probezeit findest du im Obligationenrecht in folgenden Artikeln: Art. 335b OR, Art. 335c OR, Art. 344a OR, Art. 336 OR.

Kann es zu einer neuen Probezeit kommen, wenn ich innerhalb des Unternehmens den Job wechsle?

Wenn du innerhalb deines Arbeitgebers deine Rolle vollständig wechselst, kann das Unternehmen unter Umständen eine erneute Probezeit verlangen. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und nicht zulässig, wenn sich deine Stelle nur geringfügig verändert. Ebenso wenig darf man bei einem Lernenden nach Abschluss der Lehre eine Probezeit vereinbaren.

Ist es erlaubt, in der Probezeit weniger Lohn zu erhalten?

Es ist möglich, in der Probezeit einen tieferen Lohn zu vereinbaren. Manche Arbeitgeber machen das, um die Mitarbeitenden besonders zu motivieren und anzuspornen, auch nach der Probezeit zu bleiben. Üblich ist etwa, dass man in den ersten drei Monaten der Probezeit ca. 10% weniger Lohn erhält und dieser nach Bestehen der Probezeit dann entsprechend aufgestockt wird. Wird dazu im Arbeitsvertrag jedoch nichts erwähnt, ist es nicht zulässig, in der Probezeit den Lohn zu kürzen.

Bekomme ich weiterhin einen Lohn, wenn ich in der Probezeit einen Unfall habe oder erkranke?

Laut Gesetz gibt es in den ersten drei Monaten keine obligatorische Lohnfortzahlung im Fall von Krankheit und daher ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, in den ersten drei Monaten einen Lohn zu zahlen, wenn der/die Mitarbeitende aus Krankheitsgründen nicht zur Arbeit kommen kann. Wenn der Arbeitgeber jedoch eine Krankentaggeldversicherung hat, könnte es zu einer Lohnfortzahlung kommen, jedoch muss man sich die entsprechenden Versicherungsbedingungen genau ansehen. Bei einem Unfall ist im Gegenzug aufgrund der obligatorischen Unfallversicherung eine Lohnfortzahlung ab dem dritten Tag sichergestellt.

Wie wirkt sich eine Kündigung in der Probezeit auf meinen weiteren Bewerbungsprozess aus?

Wie bereits ganz am Anfang erwähnt, dient die Probezeit einem gegenseitigen Kennenlernen und um festzustellen, ob die Stelle deinen Vorstellungen entspricht. Kündigst du oder dein Arbeitgeber während der Probezeit, ist das völlig normal und nichts, was du verstecken musst. Gib im Lebenslauf deine Tätigkeit an, auch wenn sie nur von kurzer Dauer war, um ehrlich zu sein und Lücken zu vermeiden. Kommt es zu einer Einladung zu einem Jobinterview, dann überlege dir, wie du erklären kannst, dass du bereits in der Probezeit das Unternehmen verlassen hast. Erklärungsmöglichkeiten können sein, dass du mit der Position unterfordert warst, sie nicht deinen Vorstellungen entsprochen hat oder die Branche für dich nicht die richtige war – ohne schlecht über den Arbeitgeber zu sprechen.

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