Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen sind in Anwendung des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1930 über die Enteignung (EntG) tätige erstinstanzliche eidgenössische Fachgerichte in Enteignungssachen. Die Kommissionen bestehen aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen und 15 Fachmitglieder (maximal), die vom Bundesgericht für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt sind.
Zusätzliche Informationen
Eintritt: 1. Januar 2026 (oder nach Vereinbarung) Bewerbungsfrist: 26. Juni 2025 Interessierte Personen werden gebeten, ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivations schreiben, usw.) online einzureichen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte schriftlich an Frau Christine Magnin, Adjunktin des General sekretärs, E-Mail schreiben oder Av. du Tribunal-Fédéral 29, CH-1000 Lausanne 14. Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn Thomas Willi, Präsident der Kommission des Kreises 9: E-Mail schreiben, 041 262 18 00. Ein Strafregisterauszug sowie ein Auszug aus dem Betreibungsregister werden am Ende des Rekrutierungsprozesses angefordert. Das Bundesgericht achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen seiner Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.